Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Meißen.

     

     

     

     

     

     

     

     

    Grundbuchauszüge
     
    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
    Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung).
    Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
     
    Bitte wenden Sie sich an das Grundbuchamt Meißen zur Beantragung eines Grundbuchauszuges.
     
     
    Gefälschte Gerichtsvollzieherschreiben
     
    Aktuell kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen durch gefälschte Zahlungsaufforderungen von Gerichtsvollziehern.

    Dabei handelt es sich um Schreiben, die echten Zahlungsaufforderungen von Gerichtsvollziehern nachempfunden sind. In mehreren Fällen wurden Personen zur Zahlung angeblicher Forderungen vermeintlicher Gläubiger aufgefordert.
     
    Es wird empfohlen, sich im Zweifel mit dem auf dem Schreiben genannten Gerichtsvollzieher in Verbindung zu setzen und Echtheit des Schreibens bestätigen zu lassen.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Meißen ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege [und Strafverfolgung] unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Steuerung des Besucherverkehrs bei dem
    Amtsgericht Meißen
     
    Die Gerichtsgebäude sind grundsätzlich für den Besucherverkehr und Verhandlungen geöffnet. Vieles kann aber sehr gut ohne persönlichen Besuch erledigt werden. Bitte wenden Sie sich zunächst schriftlich oder telefonisch (Telefon 03521 4702-0 oder 4702-166) an das Gericht. Anschriften und Kontaktdaten finden auf dieser Internetseite unter > Anreise, Kontakt, Datenschutz.
     
    Bitte informieren Sie sich hier auf unserer Internetseite zu den einzelnen Fachabteilungen. Unter > Aufgaben/Zuständigkeit > Informationen zu den Abteilungen erhalten Sie viel nützliche Informationen, können Antragsformulare einsehen und herunterladen und finden auch konkrete Kontaktpersonen für Ihr Anliegen.
     
    Michael Falk
    Direktor des Amtsgerichts
     

    Themenportal Justiz

     Justitia

    Justitia (© Proxima Studio I Adobe Stock)

    zurück zum Seitenanfang