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Warnhinweise (Betrugsversuche)

Warnung:
Aufgrund eines aktuellen Telefonbetrugsversuchs an einer anderen Behörde im Landgerichtsbezirk wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung zur Zahlung von Gerichtskosten ausschließlich schriftlich erfolgt.  Bei telefonischen Zahlungsaufforderungen jeglicher Art (auch unter Verwendung der Rufnummer des Gerichts) handelt es sich um Betrugsversuche.

In der Vergangenheit versandten zudem Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem "Pfändungsgericht" stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.

Achtung Betrugsversuch:  Auf den Webseiten grundbuchauszug-beantragen.com und grundbuch.zentraler-antragsservice.com ist vermeintlich die Beantragung von Grundbuchauszügen möglich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich an den Betreiber der Webseiten. Grundbuchauszüge können nur direkt beim hiesigen Grundbuchamt beantragt werden. 

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter "Kontakt / Abteilungen / Grundbuchamt" oder unter dem Formularservice der Justiz. 

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