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Warnhinweise (Betrugsversuche)

Warnung:
Aufgrund eines aktuellen Telefonbetrugsversuchs an einer anderen Behörde im Landgerichtsbezirk wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung zur Zahlung von Gerichtskosten ausschließlich schriftlich erfolgt.  Bei telefonischen Zahlungsaufforderungen jeglicher Art (auch unter Verwendung der Rufnummer des Gerichts) handelt es sich um Betrugsversuche.

In der Vergangenheit versandten zudem Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem "Pfändungsgericht" stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.

Warnung vor Betrugsversuchen : Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden. Grundbuchauszüge können daher nur direkt beim hiesigen Grundbuchamt beantragt werden. 

Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter "Kontakt / Abteilungen / Grundbuchamt" oder unter dem Formularservice der Justiz. 

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