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Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Zwickau für den Landgerichtsbezirk Zwickau ist

  • montags bis donnerstags von 06.00 bis 08.00 Uhr und von 15.30 bis 21.00 Uhr
  • freitags von 06.00 bis 08.00 Uhr und von 13.00 bis 21:00 Uhr
  • an arbeitsfreien Tagen von 06.00 bis 21.00 Uhr

über Mobilfunk sowie unter der folgenden Telefaxnummer erreichbar:

Telefax: +49 375 5092-890

Die Mobilfunknummer ist am Haupteingang des Amtsgerichts Zwickau, Humboldtstraße 1, 08056 Zwickau einsehbar.

Der Bereitschaftsdienst kann während der vorgenannten Zeiten elektronisch ausschließlich wie folgt erreicht werden:
 

Elektronische Nachrichten sind immer

  • an das Postfach des Amtsgerichts Zwickau (safe-sp1-1311843928436-010467829) und
  • nur unter folgender Angabe einer Sendungspriorität zu senden:

    „Gerichtlicher Bereitschaftsdienst …“ (Zusatz beliebig z. Bsp. „Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Betreuungssachen“).


Mit der Sendungspriorität „Eilt“ kann der Bereitschaftsdienst nicht erreicht werden.
Beim Versand der elektronischen Nachricht sollte die Gesamtgröße der Anlagen insgesamt 20 MB nicht übersteigen.

Wartungsmaßnahmen und Störungen, welche zu Verzögerungen bei der Bearbeitung elektronischer Eingänge im Bereitschaftsdienst führen, werden unter www.egvp.de veröffentlicht.

Der Bereitschaftsdienst ist telefonisch zu kontaktieren, sofern keine Rückmeldung zum elektronischen Eingang erfolgt ist.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Eingänge über das EGVP, die nicht den Bereitschaftsdienst betreffen sowie der Nachtbriefkasten an den arbeitsfreien Tagen nicht gesichtet werden, sondern erst am folgenden Werktag den  jeweils zuständigen Abteilungen zugehen.

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