Wichtige allgemeine Hinweise
Warnhinweis zu Grundbuchabschriften/-ausdrucken:
Es wird im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hingewiesen, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24
Wir begrüßen Sie auf unserer Internetseite und möchten Ihnen zunächst eine Orientierung geben, an welches unserer Häuser Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden.
In der Hauptstelle Zittau werden bearbeitet:
Strafsachen, Jugendstrafsachen
Familiensachen
Nachlasssachen
Grundbuchsachen
Hinterlegungssachen
Beratungshilfesachen
In der Zweigstelle Löbau werden bearbeitet:
Betreuungssachen
Zivilsachen
Zwangsvollstreckungssachen
Beratungshilfesachen
Sprechzeiten:
Dienstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Zittau ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.