Eine außergerichtliche Verständigung zwischen sich streitenden Parteien bietet viele Vorteile. Bei einer Einigung im Schlichtungsverfahren wird der Streit schneller und kostengünstiger beendet als durch ein gerichtliches Verfahren. Oft sind die Parteien durch familiäre, geschäftliche oder nachbarschaftliche Beziehungen dauerhaft miteinander verbunden und müssen auch nach Beendigung des Verfahrens noch miteinander auskommen. Dann ist es wichtig, Tatsachen zu berücksichtigen, die für den Konflikt der Parteien zwar von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung, rechtlich jedoch irrelevant sind. Das ist besonders in einem Schlichtungsverfahren möglich. Bei vielen Streitpunkten können auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zu Lasten der einen und zu Gunsten der anderen Partei entscheiden könnte. Das Schiedsverfahren wird in Sachsen von ehrenamtlich tätigen Friedensrichtern in bestimmten Angelegenheiten durchgeführt. Die Friedensrichter werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt und vom Vorstand des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Im Schlichtungsverfahren werden bestimmte Angelegenheiten

  • des Vermögensrechts,
  • des Strafrechts,
  • des Nachbarschaftsrechts
  • und in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten wegen Verletzung der Ehre

durchgeführt.