Aktuelle Informationen
Nach den Arbeitsgerichten Leipzig, Chemnitz und dem Sächsischen Landesarbeitsgericht wurde zum 30.05.2022 auch beim Arbeitsgericht Bautzen die elektronische Akte ( E-Akte) eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt werden neu eingehende Verfahren nur noch elektronisch bearbeitet, auch wenn sie in Papierform eingereicht werden.
Für nicht anwaltlich vertretene Rechtsuchende ändert sich jedoch nichts. Sie erhalten Post auch weiterhin in Papierform.
Eine Einreichung von Schriftstücken mit einfacher E-Mail ist weiterhin nicht zulässig.
Alle vor dem 30.05.2022 beim Arbeitsgericht Bautzen eingehenden Rechtsstreite werden in Papierform weitergeführt. Perspektivisch wird die E-Akte allerdings die Papierakte vollständig ersetzen.