Hauptinhalt

Klagevordrucke

Wenn Sie eine Klage selbst beim Arbeitsgericht erheben wollen, stehen Ihnen hier Klagevordrucke zur Verfügung. Um eine formgerechte Klage zu verfassen, wird dringend die Benutzung dieser Vordrucke empfohlen.
Auf dieser Seite finden Sie Klagevordrucke für häufig vorkommende arbeitsgerichtliche Verfahren.

Allgemeine Hinweise

  • Eine Klage muss immer handschriftlich unterschrieben sein. Daher kann eine Klage nicht per E-Mail eingereicht werden.
  • Eine Klage ist immer zweifach bei Gericht einzureichen.
  • Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  • Fügen Sie Ihrer Klage bitte Kopien von relevanten Unterlagen (z. B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnung) bei.

Bei Fragen zu den Klagevordrucken wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten telefonisch an die Rechtsantragstelle. 

zurück zum Seitenanfang