Klausuren
In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind acht Klausuren anzufertigen. Ziel der Ausbildung ist es, Sie frühzeitig mit den inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen vertraut zu machen.
Unser Angebot umfasst daher:
- Übungsklausuren, die während der Stationsausbildung von der jeweiligen Arbeitsgemeinschaftsleiterin bzw. dem Arbeitsgemeinschaftsleiter angeboten werden und von denen eine Mindestzahl von sechs im Zivilrecht und vier im Strafrecht angefertigt und abgegeben werden muss
- jeweils eine Übungsklausur im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
- eine Klausur zur Ergänzung des Plädierkurses
- Stationsabschlussklausuren, die jeweils am Stationsende unter Aufsicht zu schreiben sind
- Probeexamen, bei dem innerhalb einer Woche fünf Klausuren (drei im Zivilrecht, jeweils eine im Straf- und Öffentlichen Recht) unter Aufsicht und unter Examensbedingungen zu fertigen sind
- Klausurenkurs mit jährlich 26 Klausuren