Zulassung Rentenberatung
Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Registrierung von Personen, die Rechtsdienstleistungen im Bereich des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG) erbringen wollen, durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Ebenso obliegt ab diesem Zeitpunkt die Aufsicht über registrierte Rechtsdienstleister dem BfJ.
Anträge auf Neuregistrierung sind ebenso wie Änderungs- und Löschungsanträge nunmehr dort einzureichen.
Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website des BfJ unter dem Thema <Rechtsdienstleistungsregister>
Ansprechperson
Sächsisches Landessozialgericht
Besucheradresse:Kauffahrtei 25
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 4538974
Telefax: 0371 4538840
E-Mail: verwaltung@lsg.justiz.sachsen.de