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Zulassung Rentenberatung

Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist mit dem auf der Internetseite des Rechtsdienstleistungsregisters eingestellten Formular bei der Präsidentin/dem Präsidenten des zuständigen Gerichts einzureichen (siehe zur Zuständigkeit im Einzelnen die Zuständigkeitsliste auf der folgenden Internetseite)

Der Antrag auf Registrierung kann als Onlineantrag über das Amt24 eingereicht werden.

Dem Antrag sind die dort aufgeführten Unterlagen beizufügen:

  1. Eine zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
  2. Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
  3. Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde nach den Vorgaben der Rechtsdienstleistungsverordnung

Ansprechpartnerin

Sächsisches Landessozialgericht

Frau Wagner

Besucheradresse:
Kauffahrtei 25
09120 Chemnitz

Telefon: 0371 4538940

Telefax: 0371 4538840

E-Mail: verwaltung@lsg.justiz.sachsen.de

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