Zulassung Rentenberatung
Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
Der Antrag auf Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist mit dem auf der Internetseite des Rechtsdienstleistungsregisters eingestellten Formular bei der Präsidentin/dem Präsidenten des zuständigen Gerichts einzureichen (siehe zur Zuständigkeit im Einzelnen die Zuständigkeitsliste auf der folgenden Internetseite)
Der Antrag auf Registrierung kann als Onlineantrag über das Amt24 eingereicht werden.
Dem Antrag sind die dort aufgeführten Unterlagen beizufügen:
- Eine zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und der bisherigen Berufsausübung
- Ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes
- Unterlagen zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde nach den Vorgaben der Rechtsdienstleistungsverordnung
Ansprechpartnerin
Sächsisches Landessozialgericht
Frau Wagner
Besucheradresse:Kauffahrtei 25
09120 Chemnitz
Telefon: 0371 4538940
Telefax: 0371 4538840
E-Mail: verwaltung@lsg.justiz.sachsen.de