Rechtspfleger (m,w,d) werden

In der sächsischen Justiz arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Berufsgruppen und Beamtenlaufbahnen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte und nehmen als selbständiges Organ der Rechtspflege die durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Dabei sind sie sachlich unabhängig und in ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden. Durch die sachliche Unabhängigkeit unterscheidet sich ihre Stellung von der in vergleichbaren Berufen anderer Verwaltungszweige. Die sächsische Justiz bietet Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern nicht nur einen sicheren Arbeitsplatz, sondern auch eine große Bandbreite anspruchsvoller Aufgaben in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, in Staatsanwaltschaften und Fachgerichten an unterschiedlichen Standorten.

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Eine Hand hält zwei Justizbücher, auf denen eine goldene Waage als Symbol der Gerechtigkeit steht.