Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft
#STAATSANWALTSCHAFT
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Staatsanwaltschaften sind in der Regel für die Überwachung der Vollstreckung der rechtskräftig gegen Erwachsene verhängten Geld- und Freiheitsstrafen zuständig. Im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen überwachen sie den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit und bearbeiten Anträge auf Strafaufschub, auf Absehen von der Vollstreckung oder Anträge nach dem Betäubungsmittelgesetz auf Zurückstellung der Haft zugunsten einer Therapie. Wenn nötig, leiten sie Fahndungsmaßnahmen ein und arbeiten unter anderem mit Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, dem sozialen Dienst, der Polizei und Landratsämtern zusammen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden in vielen Verfahren darüber, was mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen geschehen soll. Das kann Diebesgut und Tatwerkzeuge ebenso betreffen wie Waffen. Kann der mit Urteil eingezogene Hund, der gegen Menschen eingesetzt wurde, an die Hundehalterin oder den Hundehalter zurückgegeben werden? Wenn nicht, was wird aus dem Hund? Wie können flüchtige Verurteilte aufgegriffen und der Strafvollstreckung zugeführt werden? Wie lange muss der Freiheitsentzug nach Urteilsverkündung noch andauern? Diese und viele weitere spannende Fragen werden im Rahmen der Strafvollstreckung bearbeitet.