Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft

#STAATSANWALTSCHAFT

Symbol eines Angeklagten, eines Messers und Drogen, die beschlagnahmte Gegenstände darstellen und die Staatsanwaltschaft repräsentieren.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Staatsanwaltschaften sind in der Regel für die Überwachung der Vollstreckung der rechtskräftig gegen Erwachsene verhängten Geld- und Freiheitsstrafen zuständig. Im Zusammenhang mit Freiheitsstrafen überwachen sie den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit und bearbeiten Anträge auf Strafaufschub, auf Absehen von der Vollstreckung oder Anträge nach dem Betäubungsmittelgesetz auf Zurückstellung der Haft zugunsten einer Therapie. Wenn nötig, leiten sie Fahndungsmaßnahmen ein und arbeiten unter anderem mit Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, dem sozialen Dienst, der Polizei und Landratsämtern zusammen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden in vielen Verfahren darüber, was mit beschlagnahmten und eingezogenen Gegenständen geschehen soll. Das kann Diebesgut und Tatwerkzeuge ebenso betreffen wie Waffen. Kann der mit Urteil eingezogene Hund, der gegen Menschen eingesetzt wurde, an die Hundehalterin oder den Hundehalter zurückgegeben werden? Wenn nicht, was wird aus dem Hund? Wie können flüchtige Verurteilte aufgegriffen und der Strafvollstreckung zugeführt werden? Wie lange muss der Freiheitsentzug nach Urteilsverkündung noch andauern? Diese und viele weitere spannende Fragen werden im Rahmen der Strafvollstreckung bearbeitet.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den Fachgerichten

#FACHGERICHTe

In den Fachgerichten sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger den Kammern oder Senaten zugeordnet. Sie bearbeiten dort überwiegend Kostenangelegenheiten. Die Verwaltungen der Fachgerichte werden ebenfalls von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern geleitet, in ihrer Funktion als Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleiter. Sie kümmern sich also um die Dinge, die nötig sind, damit alle ihrer Arbeit störungsfrei nachgehen können. Dazu gehören unter anderem die Personalverwaltung, der Haushalt sowie die allgemeine Planung und Organisation.

Symbol einer Familie mit Hund, das für Kindergeld steht, sowie drei Windkrafträder, die die Fachgerichte symbolisieren.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Verwaltung

#VERWALTUNG

Bild von zwei Mitarbeitenden mit Endgeräten, einem Kalender und einer Checkliste, das die Verwaltung darstellt.

Jedes Gericht und jede Staatsanwaltschaft hat eine Geschäftsleiterin bzw. einen Geschäftsleiter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die als Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleiter eingesetzt werden, kümmern sich um die Verwaltung. Also um die Dinge, die nötig sind, damit alle ihrer Arbeit störungsfrei nachgehen können. Dazu gehören die Personalverwaltung, der Haushalt, die Informationstechnik sowie die allgemeine Planung und Organisation. In größeren Verwaltungen gibt es dafür neben den Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleitern Referentinnen und Referenten sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger können auch als Bezirksrevisorin bzw. Bezirksrevisor eingesetzt werden und befassen sich dann mit der Prüfung kniffliger kostenrechtlicher Fragen. Arbeiten sie als Gerichtsvollzieherprüfungsbeamtin bzw. Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter, prüfen sie in regelmäßigen Abständen vor Ort die ordnungsgemäße Arbeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

#Ausbildung

Die Ausbildung stellt einen wichtigen Teil in der Justiz dar. Hierfür werden in fast jeder Behörde und Abteilung engagierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Praxis gesucht. Sie haben auch die Möglichkeit, sich als Dozentinnen bzw. Dozenten zur Wissensvermittlung einzubringen oder bei der Erstellung und Korrektur von Klausuren sowie als Prüfungsaufsicht mitzuwirken.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Leitstelle für Informationstechnologie

#LIT

In diesem innovativen Bereich arbeiten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger häufig als Referentinnen bzw. Referenten, einige auch als Referats- oder Abteilungsleiter. Sie befassen sich unter anderem mit Fragen der IT-Infrastruktur, den Fachverfahren der verschiedenen Justizbereiche zur elektronischen Fallbearbeitung, der Ausstattung der Arbeitsplätze sowie der Beschaffung notwendiger Hard- und Software. Projektarbeit und die Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden erfordern Teamgeist und gutes Kommunikationsvermögen.

Bild eines Smartphones und eines Laptops mit unterschiedlichen Grafiken, das die Leitstelle für Informationstechnologie darstellt.

TÄTIGKEITSFELDER BEIM AMTSGERICHT

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Familienabteilung

#AMTSGERICHT #FAMILIENABTEILUNG

Einer minderjährigen Person ist ein Vormund zu bestellen, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge steht. Dies könnte der Fall sein, wenn beispielsweise die Eltern verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht vollständig entzogen wurde. Auch einem Findelkind ist grundsätzlich ein Vormund zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Familiengericht. Vormünder haben die Pflicht, für das Wohl der minderjährigen Person zu sorgen und sie zu vertreten, unter Aufsicht der dort tätigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Sie überwachen die Vermögensverwaltung und erteilen Genehmigungen für rechtliche Handlungen.
Zudem können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Familienabteilung den Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen.

Eine Familie mit einem Kind, die die Familienbetreuung im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit repräsentiert.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Betreuungsabteilung

#AMTSGERICHT #BETREUUNGSABTEILUNG

Bild eines Betreuers auf einem Sessel, der ein junges Paar berät, das die Betreuungsabteilung darstellt.

Zu Betreuungssachen gehört unter anderem die rechtliche Betreuung. Sie ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Versorgung. Vielmehr erhalten Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz durch eine rechtliche Betreuung. Sie ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen von Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können. Betreuerinnen und Betreuer sind grundsätzlich dem Willen der Betreuten verpflichtet. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tragen hier eine große Verantwortung, denn sie kontrollieren die Arbeit von Betreuerinnen und Betreuern. Für einige Rechtshandlungen ist sogar die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Dürfen Betreuerinnen und Betreuer das Mietverhältnis für die Wohnung von Betreuten kündigen? Dürfen sie über ein Grundstück von Betreuten verfügen? Mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigt sich das Betreuungsgericht. Aktuell gibt es in Deutschland übrigens mehr als eine Million Betreuungsverfahren.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Insolvenzabteilung

#AMTSGERICHT #INSOLVENZABTEILUNG

Einige Amtsgerichte in Sachsen sind für Insolvenzsachen zuständig. Das Insolvenzverfahren bezweckt entweder, die Zahlungsfähigkeit von Schuldnerinnen bzw. Schuldnern wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Gläubigerinnen und Gläubiger sollen im Laufe des Verfahrens zu gleichen Anteilen aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Handelt es sich um eine insolvente natürliche Person, ist das Ziel eine Restschuldbefreiung, die einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht. Handelt es sich um ein insolventes Unternehmen, wird oftmals versucht, das Unternehmen zu sanieren. Das Insolvenzrecht kennt sehr unterschiedliche Insolvenzverfahren.

Wurde ein Insolvenzverfahren mit richterlichem Beschluss eröffnet, dann wird das Verfahren durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durchgeführt. Dabei leiten sie unter anderem Gläubigerversammlungen und überwachen die Tätigkeit der Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter.

Damit Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf diese Arbeit gut vorbereitet sind, erwerben sie Kenntnisse des Insolvenzrechts und Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts sowie des Rechnungswesens.

Mit Insolvenzsachen sind besonders erfahrene Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger befasst, die nicht nur über die notwendigen vielseitigen Rechtskenntnisse verfügen, sondern auch persönlich geeignet sind, gegebenenfalls größere Gläubigerversammlungen zu leiten.

Bild einer Firma, eines Hubfahrzeugs und einer Gruppe arbeitender Personen, das die Insolvenzabteilung und eine Firmensituation darstellt.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
in der Zwangs-vollstreckungsabteilung

#AMTSGERICHT #ZWANGSVOLLSTRECKUNGS-
ABTEILUNG

Bild eines beschlagnahmten Hauses und eines Insolvenzverwalters, das die Zwangsvollstreckungsabteilung darstellt.

Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtshilfe durch den Staat wird Justizgewährungsanspruch genannt. Dessen Umsetzung dient das Zwangsvollstreckungsrecht. Es ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs gegen Schuldnerinnen und Schuldner. Die Zwangsvollstreckung selbst darf nur durch staatliche Vollstreckungsorgane betrieben werden, denn im Vollstreckungsverfahren erhalten Gläubigerinnen und Gläubiger Zugriff auf das Schuldnervermögen, sodass dieses zur Befriedigung der Forderungen verwertet werden kann.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erlassen in diesem Zusammenhang Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Häufig werden Lohn oder Gehalt direkt bei Arbeitgebern gepfändet. Auch Kontoguthaben und Lebensversicherungsansprüche können gepfändet werden. Aber was ist mit laufenden Sozialleistungen, Krankengeld, oder Arbeitslosengeld? Könnte man diese Gelder auch pfänden? Gibt es eventuell einen Pfändungsschutz für Bankkonten? Schließlich müssen auch Schuldnerinnen und Schuldner Lebensmittel kaufen und die Miete vom Konto abbuchen lassen. Womöglich haben einige Schuldnerinnen und Schuldner auch für eine Familie zu sorgen. Kann trotzdem das gesamte Einkommen gepfändet werden? Und wenn jemand keine Miete zahlt? Dürfen dann Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsräumung beauftragt werden? Das sind nur einige der wichtigen Fragen, mit denen sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Rahmen dieses sehr spannenden Rechtsgebietes befassen.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Zwangs-versteigerungs-abteilung

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Zwangsversteigerungsabteilung

#AMTSGERICHT #ZWANGSVERSTEIGERUNGS-
ABTEILUNG

Zwangsversteigerung bedeutet Zwangsvollstreckung in Immobilien. Zuständig dafür sind die Amtsgerichte, in deren Bezirk eine zu versteigernde Immobilie liegt. In Sachsen wurde die Zuständigkeit für die Versteigerung bei ausgewählten Amtsgerichten konzentriert, bei denen die Zwangsversteigerungen jeweils für mehrere Amtsgerichtsbezirke durchgeführt werden. Durch die Zwangsversteigerung soll der Wert des Grundstückes erlöst werden. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Befriedigung an die Gläubigerinnen und Gläubiger abgeführt.

Den Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspflegern ist das gesamte Verfahren übertragen. Das heißt, sie prüfen die Ordnungsmäßigkeit des Versteigerungsantrags, veranlassen die Beschlagnahme des Grundstücks durch Eintragungsersuchen beim Grundbuchamt und setzen den Verkehrswert gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Gutachters fest. Da die Versteigerung öffentlich erfolgt, sorgen sie für die Bekanntmachung des Termins, den sie später selbst leiten. Über die Erteilung oder Versagung des Zuschlags wird mit Beschluss entschieden. Wird der Zuschlag erteilt, ist die Ersteherin bzw. der Ersteher nun Eigentümerin und Eigentümer der Immobilie und es wird einen Verteilungstermin geben, in dem der Versteigerungserlös nach einer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge an Gläubigerinnen und Gläubiger zugeteilt wird. Sollte ein Überschuss erlöst worden sein, so wird dieser an die früheren Eigentümerinnen und Eigentümer ausgezahlt. Das Versteigerungsgericht sorgt im Anschluss dafür, dass das Grundbuchamt den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen kann.

In der Zwangsversteigerung arbeiten besonders erfahrene Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die nicht nur über die notwendigen vielseitigen Rechtskenntnisse verfügen, sondern auch persönlich geeignet sind, die Versteigerungstermine zu leiten.

Bild eines Hauses, das symbolisch mit einem Hammer versteigert wird, das die Zwangsversteigerungsabteilung darstellt.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Nachlassabteilung

#AMTSGERICHT #NACHLASSABTEILUNG

Bild eines Hauses, eines Autos, von Erbverträgen und Geld, das die Nachlassabteilung darstellt.

Ist jemand verstorben, so erhält das Amtsgericht vom Standesamt eine Nachricht über den Todesfall und es steht die Frage im Raum, wem durch den Todesfall die Erbschaft zufällt. Zu den Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die mit Nachlasssachen befasst sind, gehören das Eröffnen von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen. Die Testamentseröffnung erfolgt meist in einer nichtöffentlichen Sitzung. Die vom Testament betroffenen Personen erhalten in der Folge eine schriftliche Mitteilung über den Inhalt. Sollten zum Nachlass mehr Schulden als Vermögen gehören, kann die Erbausschlagung gegenüber dem Amtsgericht erklärt werden. Ist die Frist für eine Erbausschlagung verstrichen, gilt die Erbschaft als angenommen und Vermögen und Schulden gehen auf die Erben über. Die Ermittlung von erbberechtigten Personen und die Berechnung der Quoten kann sehr anspruchsvoll sein. Zudem benötigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in diesem Bereich ein gutes Einfühlungsvermögen im Umgang mit Hinterbliebenen.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Grundbuchamt

#AMTSGERICHT #GRUNDBUCHAMT

Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich unter anderem mit dem Recht der Grundstücke und des Grundbuchwesens befasst. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tragen Eigentumsänderungen an Grundstücken und die Belastung von Grundstücken im Grundbuch ein. Sofern beispielsweise jemand zur Finanzierung eines Hauskaufs einen Kredit bei der Bank aufgenommen hat, wird die Bank zur Sicherheit voraussichtlich die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch verlangen. Welche Voraussetzungen für Einträge im Grundbuch zu erfüllen sind und wie es danach weitergehen könnte, erfährt man während des Studiums. Das Grundbuch hat eine enorme Bedeutung für den Wirtschafts- und Rechtsverkehr. Das heute geltende Grundbuchrecht gewährleistet zuverlässig Klarheit über den jeweiligen Rechtszustand, denn jede rechtsgeschäftliche Rechtsänderung an Grundstücksrechten bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung im Grundbuch. Wer Grundstücksgeschäfte mit der als Eigentümerin oder dem als Eigentümer im Grundbuch Eingetragenen abschließt, kann auf die Richtigkeit der Eintragung vertrauen. Dafür sorgen die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in diesem Bereich.

Bild eines Hauses und eines Straßenzugs, das das Grundbuchamt darstellt.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei der Registerabteilung

#AMTSGERICHT
#REGISTERABTEILUNG

Bild eines Basketballfelds, das einen Sportverein darstellt, das die Registrierungsabteilung symbolisiert.

Bei den zuständigen Amtsgerichten werden verschiedene Register geführt. Zum Beispiel das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register sind amtliche Verzeichnisse, die der Rechtssicherheit dienen. Diese wird durch die Arbeit der mit den Eintragungen befassten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sichergestellt. Das Registergericht hört beispielsweise sachkundige Stellen wie die Industrie- und Handelskammer an und lässt sich beglaubigte Urkunden vorlegen, bevor eine Eintragung in das Handelsregister vorgenommen wird. Aus dem Handelsregister ist unter anderem ersichtlich, wer zur Vertretung eines Unternehmens berechtigt ist. Wer Rechtsgeschäfte mit einem Unternehmen abschließen will, kann sich also vorher dort über die tatsächlichen Vertretungsbefugnisse informieren.

Die Sicherheit im Rechtsverkehr wird als ein entscheidender Punkt für eine anhaltende positive Entwicklung des Wirtschaftswachstums angesehen. Es handelt sich bei Registersachen also um eine sehr wichtige Aufgabe.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Strafabteilung

#AMTSGERICHT
#STRAFABTEILUNG

Strafverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Dort erfolgen alle notwendigen Ermittlungen, bis es zur Anklageerhebung, zum Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder auf Einstellung eines Verfahrens kommt. Das Verfahren wird dann beim Amtsgericht fortgeführt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, gelangen die Akten mit Strafaussprüchen gegen Erwachsene an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung der Strafvollstreckung. Wurde nach dem Jugendstrafgesetz geurteilt, bleiben die Akten zur Einleitung der Vollstreckung beim Amtsgericht.

Bei den Amtsgerichten sind dann Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger mit den Strafvollstreckungssachen befasst. Es handelt sich dabei um Sanktionen aus dem Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel der Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung der jungen Täterinnen und Täter. Vom Gericht werden deshalb beispielsweise Erziehungsmaßregeln oder Jugendstrafen ausgesprochen, deren Vollstreckung die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Strafabteilung überwachen. Was die Begriffe genau bedeuten, erfährt man während des Studiums.

Bild einer juristischen Waage und einer Frau in Business-Kleidung, das die Strafabteilung darstellt.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle

#AMTSGERICHT
#RECHTSANTRAGSTELLE

Bild eines Basketballfelds, das einen Sportverein darstellt, das die Registrierungsabteilung symbolisiert.

Die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Rechtsantragstelle soll sicherstellen, dass das rechtliche Anliegen der Bürgerinnen und Bürger so abgefasst wird, dass es den Erfordernissen der jeweiligen Prozessordnung genügt. Es werden also Klagen, Anträge oder sonstige Erklärungen entgegengenommen. Eine Rechtsberatung darf auf der Rechtsantragstelle jedoch nicht stattfinden.

Auf der Rechtsantragstelle können auch Anträge auf Beratungshilfe gestellt werden. Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können. Über die Gewährung der Beratungshilfe entscheiden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

In der Rechtsantragstelle werden neben vielseitigen Fachkenntnissen und Empathie auch Fähigkeiten zu guter Kommunikation benötigt.

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