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Aufgaben, Zuständigkeit

Im Justizportal des Bundes- und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Die Zuständigkeit des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen ist das höchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen.

Es entscheidet insbesondere über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der drei Verwaltungsgerichte in Sachsen (Chemnitz, Dresden und Leipzig).

Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die effektive Rechtsschutzgewährleistung: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und Artikel 38 der Sächsischen Verfassung der Rechtsweg offen. Gerade die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Bürgers vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung.

Beispiele:
Wird einem Bürger eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben erteilt und fühlt sich sein Nachbar dadurch beeinträchtigt, kann dieser - nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens - gegen die Baubehörde auf Aufhebung der Baugenehmigung klagen.

Ein Bürger wird von einer Kommune oder einem Zweckverband zu einem Abwasserbeitrag, einer Abfallgebühr oder einer sonstigen kommunalen Abgabe herangezogen. Er kann beim Verwaltungsgericht eine Überprüfung des Festsetzungsbescheids nach Grund und Höhe der Abgabe beantragen.

Wird eine geplante Versammlung oder Demonstration von der Behörde verboten, können die Veranstalter eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung beantragen.

Die Rechtsaufsichtsbehörde einer Gemeinde weist diese an, für eine Ausbaumaßnahme Straßenausbaubeiträge von ihren Bürgern zu erheben. Die Gemeinde kann gegen diese Weisung klagen, wenn sie ein alternatives Konzept zur Kostendeckung für die Maßnahme umsetzen möchte.

Ein Ausländer beantragt eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Lehnt die Behörde den Antrag ab, kann der Ausländer eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht beantragen.
Ein Ausländer beantragt Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, weil er von seinem Heimatstaat politisch verfolgt werde. Wird sein Antrag von der Behörde abgelehnt, kann er eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts beantragen.

Neben der Aufgabe der Rechtsprechung erfüllt das Sächsische Oberverwaltungsgericht auch Verwaltungsaufgaben. Hierzu zählen neben den hausinternen Geschäften auch die Bearbeitung von Amtshaftungsangelegenheiten sowie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben

Die Behördenleitung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts obliegt der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, die vom Vizepräsidenten unterstützt und vertreten wird. Die Präsidentin übt auch die übergeordnete Dienstaufsicht über die Verwaltungsgerichte ihres Bezirkes aus.

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