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Bibliothek

Angehörige anderer Dienststellen, Rechtsanwälte, Notare, Referendare, Studenten sowie Privatpersonen können die Bibliothek von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr nach vorheriger Anmeldung nutzen. Sie tragen sich in der ausliegenden Besucherliste ein. Auf Verlangen der Bibliotheksleitung ist der Dienstausweis, Studentenausweis, Personalausweis etc. vorzuzeigen. Die Anmeldung erfolgt telefonisch bei Frau Janetz.

Über die Erlaubnis zur darüber hinausgehenden Benutzung entscheidet die Bibliotheksleitung im Benehmen mit der Geschäftsleitung.

Es wird darauf hingewiesen, dass neuere Literatur, soweit sie den Richtern und Mitarbeitern des Oberverwaltungsgerichts elektronisch zur Verfügung steht, nicht mehr für die Bibliothek angeschafft wird. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine vorherige telefonische Nachfrage.

Anmeldung und Anfragen über Telefon (Zentrale):  03591 2175-0

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