In der 31. Zwischentagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe der Länder sowie des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts am 19. April 2021 wurde nachfolgende "Gemeinsame Erklärung" als Pressemitteilung einstimmig gefasst.