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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Dresden wird von dem Leitenden Oberstaatsanwalt (Behördenleiter) und dessen ständigem Vertreter geleitet.

Zur Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben (Leitung der Ermittlungsverfahren, Anklagevertretung in gerichtlichen Verfahren und Strafvollstreckung) ist die Behörde in zwölf Ermittlungsabteilungen, zwei Zweigstellen und eine Vollstreckungsabteilung unterteilt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden ist zugleich zuständige Führungsaufsichtsstelle für den gesamten Landgerichtsbezirk Dresden.

Abteilung I A

  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Ermittlungsgruppe »WESP«
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Umweltschutz-und Tierschutzsachen (inkl. Jagd- und Fischwilderei gemäß §§ 292, 293 StGB)
  • Haushaltsuntreue
  • Abrechnungsbetrug, Untreue und Korruption im Gesundheitswesen und in der Pflege
  • Vermögensabschöpfung
  • Korruption
  • Verfahren gegen Parlamentarier sowie gegen (exterritoriale) ausländische  Diplomaten
  • Verfahren gegen Amtsträger
  • Verstöße gegen den inneren Frieden (IF)
  • Verstöße gegen das Parteiengesetz  
  • Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit dem Ausland
  • Reichsbürgertypische Straftraten sogenannter »Reichsbürger«
  • Verstöße gegen das  AufenthG, AsylverfahrensG und gegen das
    PassG (Erwachsene; ohne Zweigstellen Pirna und Meißen)
  • Cybercrimedelikte
  • Geldwäsche
  • Allgemeine Strafsachen
  • Verfahren nach § 417 StPO (Beschleunigte Verfahren)
  • Verstöße gegen das IfSG (Gebiet Dresden)
  • Verstöße gegen das AufenthG, AsylverfG und PassG
  • Allgemeine Strafsachen
  • Verstöße gegen das AufenthG, AsylverfG und PassG
  • Allgemeine Strafsachen
  • Verstöße gegen das  AufenthG, AsylverfG und PassG 
  • Organisierte Kriminalität (OK)
  • Verstöße gegen waffen- und sprengstoffrechtliche Bestimmungen
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Strafvollstreckung
  • Gnadensachen
  • Entschädigungssachen
  • Führungsaufsichtsstelle
  • Jugendsachen (ohne Zweigstellen Meißen  und Pirna)
  • Jugendschutzsachen
  • Straßenverkehrssachen des Bezirkes des AG Dresden
  • Schienen- und Luftverkehrssachen (ohne Zweigstelle Pirna)
  • Bau- und Betriebsunfälle sowie Baugefährdung (ohne Zweigstelle Pirna und Meißen)
  • Kapitalverbrechen
  • Arztsachen
  • Zivilsachen (Hs)
  • Straftaten, einschließlich Straßenverkehrssachen des Bezirkes der Amtsgerichte Meißen und Riesa, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit der Hauptstelle besteht
  • Ermittlungsverfahren nach § 145a StGB
  • Verstöße gegen das AufenthG, AsylverfG und PassG
  • Straftaten, einschließlich Straßenverkehrssachen des Bezirkes der Amtsgerichte Pirna und Dippoldiswalde, soweit nicht eine Sonderzuständigkeit der Hauptstelle besteht
  • Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern
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