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Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr

Grundlegende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter:

Elektronischer Rechtsverkehr

Weiterführende Hinweise:

Die E-Mail-Adresse ist nicht geeignet, um rechtswirksame Erklärungen, für die eine bestimmte Form (z. B. die Schriftform, die Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt u. ä.) vorgeschrieben ist, abzugeben.

Bitte informieren Sie sich im Zweifel. Bitte haben Sie im Übrigen Verständnis, dass E-Mails ohne vollständige Absenderangabe nicht bearbeitet werden können.

Elektronisch verschlüsselte Nachrichten

Die Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen können verschlüsselte E-Mails mit dem Secure Mail Gateway (SMGW) senden und empfangen. Nähere Informationen finden Sie unter

SMGW in Sachsen

Der öffentliche Schlüssel zum aktiven Zertifikataustausch ist nachfolgend enthalten.

Elektronisch verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten

Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Nähere Informationen finden Sie unter.

EGVP

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