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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaften sind eigenständige, vom Gericht unabhängige Strafverfolgungsbehörden. In Sachsen sind bei jedem der fünf Landgerichte in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau sowie bei dem Oberlandesgericht Staatsanwaltschaften eingerichtet. Die Staatsanwaltschaft Leipzig ist örtlich für das Gebiet der Stadt Leipzig sowie der Landkreise Leipziger Land und Nordsachsen zuständig. Aufgrund der räumlichen Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs unterhält sie Zweigstellen in Grimma und Torgau.

Im Justizportal des Bundes- und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaften führt die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden.

Informationen zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaften im Allgemeinen finden Sie hier:

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