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    Besucher-Hinweis

    Der Zugang zu den Verhandlungen und den geladenen Terminen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet.

     

    Sprechzeiten der Gerichtsabteilungen (außer Beratungshilfeabteilung):

    Montag                     9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen (kein Publikumsverkehr)
    Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Freitag geschlossen (kein Publikumsverkehr)

    Sprechzeiten der Beratungshilfeabteilung:

    Montag                     9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen (kein Publikumsverkehr)
    Donnerstag 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Freitag geschlossen (kein Publikumsverkehr)

    Um die Bearbeitung Ihres Anliegens sicherzustellen, bitten wir Sie, spätestens 30 Minuten vor Ablauf der Sprechzeiten zu erscheinen.

    Im Eingangsbereich des Amtsgericht Borna finden temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt.

    Alle Besucher werden ähnlich wie am Flughafen einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Um einen reibungslosen Ablauf der Einlasskontrollen zu gewährleisten und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir um Beachtung folgender Maßnahmen:

    • Rechtsanwälte, Amtsanwälte, Staatsanwälte, Angehörige der Polizei, des Ordnungsamtes, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe werden gebeten, ihren Dienstausweis bereit zu halten.
    • Mitarbeiter/innen der Presse möchten sich bitte durch einen Presseausweis mit Lichtbild legitimieren
    • Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereithalten.
    • Besucher müssen sich darauf einstellen, mitgeführte Gegenstände und Taschen an der Eingangstür vorzuzeigen und durch einen Detektorrahmen zu gehen.
    • Besucher legen ihre Taschen und andere große Gegenstände auf den dafür vorgesehenen Tisch. Alle anderen metallischen Gegenstände, insbesondere Handys, Schlüssel usw. in das auf dem Tisch stehende Behältnis, bevor sie durch den Detektorrahmen gehen.
    • Es wird gebeten, dies bei der zeitlichen Planung Ihres Gerichtsbesuches zu berücksichtigen, damit es insbesondere bei der Teilnahme an Sitzungsterminen nicht zu Verzögerungen kommt.

    Bitte folgen Sie den Anweisungen und Aufforderungen der Justizwachtmeister. Sollte es trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.

    Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Der vollständig ausgefüllte Antrag kann mit allen notwendigen Belegen in der Beratungshilfeabteilung abgegeben werden. Eine Entscheidung über die Bewilligung der Beratungshilfe erfolgt auf schriftlichen Weg.

    Der Rechtsuchende kann den Antrag auf Beratungshilfe zusammen mit den kopierten Unterlagen auch nachträglich selbst bei Gericht, oder über seinen Rechtsanwalt stellen, der die Beratung durchführen soll. Hierbei trägt der Rechtsuchende das Risiko, dass er im Fall der Ablehnung der Beratungshilfe für die Rechtsanwaltskosten anschließend aufkommen muss, falls der Rechtsanwalt schon tätig wurde. Bitte beachten Sie, dass für die Einreichung der nachträglichen Anträge bei Gericht eine Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit besteht.

    Allgemeine Anfragen zu Beratungshilfe:

    Tel. 03433 2755 336 oder 03433 2755 335

    Für die Beantragung der Beratungshilfe ist es zwingend notwendig, alle einzureichenden Unterlagen in Kopie herzureichen, ansonsten werden Kopiekosten i.H.v. 0,50 EUR/Seite erhoben.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Borna ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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