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Elektronische Kommunikation

Elektronische Kommunikation mit Gerichten und Justizbehörden

Wenn Sie Inhalte für ein gerichtliches Verfahren wie Schriftsätze, Gutachten oder weitere Beweismittel mit einer einfachen E-Mail an die Gerichte und Justizbehörden schicken, fließen diese unter Umständen nicht in Ihr Verfahren ein, denn die einfache Mail-Kommunikation gilt als nicht rechtssicher. Sie sollten sie nur für Inhalte nutzen, die Sie auch telefonisch anbringen könnten oder die keinen Bezug zu einem konkreten Verfahren haben. Anders liegt der Fall bei einer De-Mail-Kommunikation oder über das Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Lesen Sie dazu bitte auch unsere Vorgaben zum Elektronischen Rechtsverkehr.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Als Elektronischer Rechtsverkehr wird die elektronische Übermittlung formgebundener Dokumente an ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft im Rahmen eines konkreten gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahrens über einen der speziell dafür vorgesehenen Übermittlungswege bezeichnet. Formgebunden ist ein Dokument, wenn für dieses im jeweiligen Verfahren eine bestimmte Form vorgeschrieben ist, z.B. durch das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift bei Schriftsätzen, Anträgen und anderen rechtserheblichen Erklärungen. Näheres zu den Übermittlungswegen im Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.

Elektronische Kommunikation außerhalb des ERV

Außerhalb der Übermittlung formgebundener verfahrensrelevanter Dokumente im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs stehen Ihnen weitere Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation offen. Diese Möglichkeiten bestehen immer dann, wenn Sie mit Bezug auf ein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Verfahren Nachrichten elektronisch übermitteln möchten, die auch mittels eines Telefonats übermittelt werden könnten (z.B. Terminabsprachen), oder Sie außerhalb eines Verfahrens mit einer sächsischen Justizbehörde kommunizieren wollen, z.B. in Angelegenheiten, die die Tätigkeiten der Gerichts- bzw. Behördenverwaltung betreffen. Näheres zu diesen zusätzlichen Übermittlungswegen außerhalb des Elektronischen Rechtsverkehrs finden Sie hier.