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    wir wurden kurzfristig darüber informiert, dass am

    Donnerstag, den 19. März 2026 im Zeitraum 16:00 bis 21:00 Uhr

    sowie im Zeitraum von

    Freitag, den 24. April 2026, 15:00 Uhr für ekP und EGVP Enterprise

             17:00 Uhr für forumSTAR, forumSTAR-Text

    bis Montag, den 27. April 2026, 06:00 Uhr

    umfangreiche Wartungsarbeiten stattfinden, die die produktive Umgebung des Sächsischen Intermediärs und somit die EGVP-Nachrichten betreffen. Während dieser Zeiten ist kein Versand und Empfang möglich.

    Sie werden daher gebeten, dringende Anträge, über die der Bereitschaftsrichter entscheiden soll, in dieser Zeit fernmündlich über die Rufnummer des richterlichen Bereitschaftsdienstes oder per UMS-Fax (0371/453-5501) zu stellen.

    Unabhängig davon wird darum gebeten, künftig in jedem Fall einer beabsichtigten Befassung des richterlichen Bereitschaftsdiensts zusätzlich eine telefonische Mitteilung unter der oben genannten Mobiltelefonnummer vorzunehmen, da technische Ausfälle während der Bereitschaftsdienstzeiten leider nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden können.

    Es wird aufgrund bekannt gewordener Betrugsversuche diverser Internetportale auf folgendes hingewiesen:

    Auf Webseiten z.B. "grundbuchauszug-beantragen.com" und "grundbuch.zentraler-antragsservice.com" ist vermeintlich die Beantragung von Grundbuchauszügen möglich. Die Zahlung erfolgt ausschließlich an den Betreiber der Webseiten.

    Grundbuchauszüge können nur direkt beim zuständigen Grundbuchamt beantragt (unter das Wort "beantragt" ist auf unsere Internetseite Aufgaben, Zuständigkeit  Informationen zu den Abteilungen  Grundbuchamt  Wie erhalte ich einen Grundbuchauszug zu meinem Grundstück? zu verlinken) werden.
     

    Das Grundbuchamt bleibt für den Publikumsverkehr in der Woche vom 6. bis 10. Oktober 2025 geschlossen.
    Bitte reichen Sie die Anträge in diesem Zeitraum schriftlich ein.

    • schriftlich auf dem Postweg,
    • über den Nachtbriefkasten im Außenbereich,
    • per Fax (0371 453 5528) oder
    • per E-Mail (ein unterschriebener und als pdf-Datei eingescannter Antrag an
      posteingang-grundbuchamt@agc.justiz.sachsen.de

      Bitte beachten Sie, dass alle Anträge zwingend handschriftlich zu unterschreiben sind.

    Veranstaltungen 2025

    Für die Protokollierung von Anträgen ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

    Diese kann erfolgen:

    • per Telefon:          0371/453-5731
    • per E-Mail:            Terminanfragen@agc.justiz.sachsen.de 
                                   (bitte ggf. Terminwunsch mit Datum und Uhrzeit
                                   und Kontaktmöglichkeit angeben)
    • vor Ort:                 Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2,
                                   09112 Chemnitz
                                   Meldung an Infotheke im Foyer innerhalb der Öffnungszeiten

    Die Rechtsantragsstelle ist nicht zuständig für:

    • Sachstandsanfragen zu anhängigen Verfahren
    • in Nachlasssachen für die Erteilung des Erbscheins und die Beurkundung einer Ausschlagung
    • in Grundbuchsachen für Fragen zur Eintragung und Erteilung von Grundbuchauszügen
    • für Anträge in der Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgericht)

    Bitte wenden Sie sich in vorbenannten Angelegenheiten an die jeweilige Fachabteilung (Tel.: 0371/453-0) bzw. das jeweilige Fachgericht selbst.
     

    Im Rahmen der Terminvereinbarung wird mit Ihnen besprochen, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen müssen. So ist gewährleistet, dass Ihnen keine Wartezeiten entstehen und Ihr Anliegen von Seiten der Rechtsantragstelle zügig und vollständig bearbeitet werden kann.

    Lediglich in dringenden Fällen/ Eilsachen ist eine Sachbearbeitung auch ohne Termin möglich.

    Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall – insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen – empfohlen.

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsberatung stattfindet.


    Unter dem Link "Link zu Formularen und Vordrucken" können die vorhandenen Antragsvordrucke von allen Fachabteilungen abgerufen werden. Sofern ein passender Vordruck für ihr Anliegen vorhanden ist, kann dieser ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden. Eine Vorsprache in der Rechtsantragsstelle ist dann nicht erforderlich.

    Für die Beantragung von Beratungshilfe steht ein Onlineportal des Bundesministeriums der Justiz zur Verfügung. Dort kann bereits vorab geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen. Weiterhin wird dort über andere kostengünstige Beratungsmöglichkeiten, sowie den Ablauf der anwaltlichen Beratung informiert. Außerdem besteht die Möglichkeit den Beratungshilfeantrag online auszufüllen. Dabei werden Hinweise und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt, welche zur Vollständigkeit des Antrags beitragen sollen. Das Onlineportal erreichen Sie über den nachfolgenden Link.

     

    Geld schützen bei einer Kontopfändung

    Ihr Konto wurde gepfändet? Auf service.justiz.de finden Sie einen "Wegweiser Kontopfändung". Nach der Beantwortung weniger Fragen bekommen Sie übersichtliche Informationen dazu, was Sie in Ihrer Situation machen können, um Ihre Existenz zu sichern.

    Hier finden Sie Informationen, was Sie bei einer Kontopfändung tun können, um Ihr Geld zu schützen.

    Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem »Pfändungsgericht« stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.

    Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.

    In der Vergangenheit wurden dem Amtsgericht Chemnitz vermehrt Fälle gefälschter Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister angezeigt.

    Die gefälschten Zahlungsaufforderungen erwecken den Anschein, dass sie seitens des Amtsgerichts Chemnitz -Registergericht- oder direkt durch die Landesjustizkasse versandt wurden. Die Schriftsätze entsprachen nach der äußeren Form bis auf geringfügige Abweichungen den offiziellen Schreiben der vorgenannten Behörden.  

    Bitte überprüfen Sie vor diesem Hintergrund vor der Zahlung der Rechnung/ Zahlungsaufforderung insbesondere die dort angegebene Bankverbindung. 
    Die mit Kostenrechnungen der Landesjustizkasse Chemnitz zum Soll gestellten Beträge sind ausschließlich auf die nachstehende Bankverbindung zu überweisen:

    Bundesbank Chemnitz
    IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
    BIC: MARKDEF1870

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die in der vorangegangenen Korrespondenz angegebenen Telefonnummer des Amtsgerichts Chemnitz.

    Strafanzeige können Sie ggf. bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.

    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Registerportal der Länder unter folgendem Link:

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Chemnitz ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Die Bereiche der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegen keiner Transparenzpflicht.

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    Justitia (© Proxima Studio | Adobe Stock)

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