Ausbildung und Karriere
Studentische Gruppenpraktika nach § 19 SächsJAPO
Die für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung notwendigen praktischen Studienzeiten im Bereich der Rechtspflege können in der vorlesungsfreien Zeit im Rahmen eines Gruppenpraktikums abgeleistet werden. Das Landesjustizprüfungsamt informiert auf seiner Website über die anbietenden Gerichte und Behörden.
Studentische Einzelpraktika beim Oberlandesgericht Dresden
Das Oberlandesgericht Dresden bietet Praktikumsplätze für Studenten der Rechtswissenschaften an. Einsatzmöglichkeiten bestehen im Bereich Zivilrecht und Familienrecht; studentische Praktika im Strafrecht werden nicht angeboten.
Voraussetzung für ein Praktikum beim Oberlandesgericht Dresden sind überdurchschnittliche Leistungen während des Studiums. Ein Praktikum in den ersten vier Semestern des Studiums ist nicht möglich.
Für das Praktikum wird keine Vergütung gezahlt; Kosten werden nicht erstattet.
Die Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:
- Lebenslauf mit vollständigen Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Bewerbungsschreiben, aus dem die spezifischen Beweggründe für ein Praktikum beim Oberlandesgericht hervorgehen
- Angabe des gewünschten Praktikumszeitraums und Schwerpunkt des rechtlichen Interesses
- Zeugniskopien zum Nachweis der bisherigen Studienleistungen
- Immatrikulationsbescheinigung
Bewerbungen für einen Praktikumsplatz beim Oberlandesgericht Dresden richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Oberlandesgericht Dresden
Schloßplatz 1
01067 Dresden
verwaltung@olg.justiz.sachsen.de