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    Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Görlitz!

    Ab dem 08.06.2026 sind die Sprechzeiten/Öffnungszeiten des Grundbuchamtes des Amtsgerichts Görlitz geändert und wie folgt festgelegt:   

    Montag          geschlossen 
    Dienstag        09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr 
    Mittwoch        geschlossen
    Donnerstag    09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
    Freitag           geschlossen

    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.

    Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.

    Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: 

    Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.

    Liebe Schülerinnen und Schüler,

    vielen Dank für Euer Interesse an einem Praktikum beim Amtsgericht Görlitz.

    Für das Schuljahr 2026/2027 - bevorzugt im Jahr 2027 - kann Folgendes angeboten werden:  

    • ein Praktikumsplatz für ein zweiwöchiges Praktikum oder
    • zwei Praktikumsplätze für ein einwöchiges Praktikum  

    Die Praktikumszeiten sind von ca. 8.30 Uhr bis ca. 14.30 Uhr.

    Bewerbungen sind per Email möglich. Dem Bewerbungsschreiben ist bitte das letzte Zeugnis und ein Lebenslauf mit Foto beizufügen.

    Für das Berufspraktikum der Fachoberschulen stehen keine Praktikumsplätze mehr zur Verfügung.

    Die notwendigen Sicherheitskontrollen am Eingang können zu Wartezeiten führen. Bitte denken Sie daran, wenn Sie das Justizgebäude aufsuchen.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Das Amtsgericht Görlitz ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    Nachtbriefkasten:

    Der Nachtbriefkasten befindet sich links neben dem Haupteingang.

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