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Richter/-in

Die rechtsprechende Gewalt obliegt den Richterinnen und Richtern. Diesen sind in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben übertragen. Richterinnen und Richter sind unabhängig und in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen. Sie entscheiden allein nach ihrer rechtlichen Überzeugung und tragen vom ersten Tag an Verantwortung für unsere Gesellschaft.

Derzeit findet ein Generationenwechsel an den Gerichten des Freistaates Sachsen statt, zahlreiche Richterinnen und Richter gehen in den Ruhestand. Die freiwerdenden Stellen werden kontinuierlich nachbesetzt, um weiterhin eine bürgernahe und zügige Rechtsprechung sicherzustellen. Die Einstellungen in den richterlichen Dienst nimmt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) vor. Es hat kürzlich seine Personalgrundsätze fortgeschrieben und den Rahmen für die Gewinnung von Richterinnen und Richtern auf Probe erweitert.

Die Personalgrundsätze treffen Festlegungen unter anderem zur Einstellung, zum Laufbahnwechsel und zur Lebenszeiternennung von Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Sie sind zugeschnitten auf besonders qualifizierte und interessierte Juristinnen und Juristen, die soeben erfolgreich die Zweite Juristische Staatsprüfung absolviert haben oder die bereits berufliche Erfahrungen mitbringen, etwa als Rechtsanwältin oder Unternehmensjurist, und das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Nach der Probezeit von in der Regel 45 Monaten erfolgt die Lebenszeiternennung bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft. Hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern kann das SMJusDEG inzwischen – vorbehaltlich einer überdurchschnittlichen Bewährung in der Probezeit – bereits bei der Einstellung verbindliche Zusagen zur späteren Ernennung in einer bestimmten Gerichtsbarkeit oder an einer bestimmten Dienststelle geben. So wird dem Bedürfnis nach persönlicher Planungssicherheit Rechnung getragen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Personalgrundsätzen.

Die Notenanforderungen für die Einstellung legt das SMJusDEG fest. Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, den Bewerbungsunterlagen, dem Ablauf der Probezeit und den Kontaktdaten des SMJusDEG finden Sie über folgenden Verweis.

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