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Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2 (Richter auf Probe)

Zugangsvoraussetzungen

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist für die Einstellungen in den höheren Justizdienst (Laufbahngruppe 2, Einstiegsebene 2) aller Gerichtsbarkeiten sowie der Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen zuständig.

Die sächsische Justiz ist dabei nicht nur an Bewerbungen von Absolventinnen und Absolventen direkt nach dem Abschluss der Ausbildung interessiert, sondern zur Verbesserung der Altersstruktur in der sächsischen Justiz auch von Volljuristinnen und Volljuristen, die bereits über mehrere Jahre Berufserfahrung in anderen Bereichen erworben haben und mit dem Wechsel in die sächsische Justiz eine neue berufliche Herausforderung suchen. Jedoch darf bei der erstmaligen Einstellung in das Richter- oder Beamtenverhältnis das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (§ 3 SächsRiG i.V.m. § 7 SächsBG mit den dort geregelten Ausnahmen). Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in einem Richter- oder Beamtenverhältnis befinden, gilt diese Altersgrenze grundsätzlich nicht.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel in der Zweiten Juristischen (Staats-)Prüfung mindestens 7 Punkte und in der Summe beider Examina mindestens 14 Punkte erzielt haben. Besondere Leistungen oder eine konkrete Bedarfssituation können Abweichungen von den Notenwerten rechtfertigen. Werden Unterschreitungen der Notenwerte auf die konkrete Bedarfssituation in einem bestimmten Gerichtsbezirk gestützt, erfolgt die Einstellung vorrangig für diesen. Daneben wird ein hohes Maß an Engagement, Belastbarkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Entschlussfreudigkeit erwartet.

    Zusatzqualifikationen

    Berücksichtigung können zudem sowohl die Beurteilungen in den Arbeitsgemeinschafts- und Stationszeugnissen als auch folgende Zusatzqualifikationen und Berufserfahrungen finden:

    1. Internationale Kompetenz, nachgewiesen vor allem durch einen ausländischen Studienabschluss oder einen mindestens neunmonatigen Studienaufenthalt im nicht deutschsprachigen Ausland,
    2. Bewährung in einem volljuristischen Beruf, insbesondere in der Anwaltschaft, im Notariat, in der Forschung und Lehre, in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung,
    3. besondere wissenschaftliche Kompetenz, nachgewiesen vor allem durch eine juristische Promotion,
    4. besondere Fachkompetenz, die über die üblichen Ausbildungsinhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums hinausgeht und für die die Tätigkeit in der sächsischen Justiz von Vorteil sein kann, etwa auf kaufmännischem oder steuerrechtlichem Gebiet, nachgewiesen vor allem durch entsprechende Ausbildungsinhalte, Abschlüsse oder berufliche Erfahrungen.

      Bewerbungsunterlagen

      Folgende Bewerbungsunterlagen sind beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung einzureichen:

      • ein maschinengeschriebener, tabellarischer Lebenslauf,
      • ein handschriftlicher, nicht tabellarischer Lebenslauf,
      • eine Ablichtung des Abiturzeugnisses,
      • Ablichtungen aller Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse,
      • Ablichtungen der Zeugnisse der Ersten Juristischen (Staats-)Prüfung und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung,
      • ein Einzelnotennachweis (schriftlicher und mündlicher Teil) für die Zweite Juristische Staatsprüfung,
      • eine Bescheinigung über die erreichte Platzziffer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung,
      • ein Lichtbild sowie
      • eine Erklärung über die Einwilligung zur Einsichtnahme in die Referendar-Personalakten.

      Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

      Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Ergebnis der schriftlichen Prüfungen zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung die oben genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können ihre Bewerbungsunterlagen bereits im Vorfeld der mündlichen Prüfung übersenden. In diesem Falle ist den Unterlagen die Einladung zur mündlichen Prüfung beizufügen, aus der die Einzelnoten der schriftlichen Prüfung hervorgehen.

      Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber. Die datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) finden sich unter https://www.justiz.sachsen.de/content/datenschutz.htm.

        Allgemeine Hinweise zur Probezeit

        Es wird darauf hingewiesen, dass die in Sachsen übliche Praxis während der Probezeit einen Einsatz sowohl bei den Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften vorsieht. Die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt bei einer Staatsanwaltschaft oder einem erstinstanzlichen Gericht. Ein späterer Laufbahnwechsel ist über eine erfolgreiche Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen in den Gerichtsbarkeiten bzw. in der Staatsanwaltschaft möglich. Auf eigenen Wunsch kann die Probezeit vollständig bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet werden, bei der sich die Ernennung auf Lebenszeit mit einer Verweildauer von mindestens fünf Jahren anschließt.

        Besonders hochqualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern kann bei der Einstellung, vorbehaltlich einer überdurchschnittlichen Bewährung in der Probezeit, im Einzelfall die spätere Ernennung auf Lebenszeit in einer bestimmten Gerichtsbarkeit oder bei der Staatsanwaltschaft, einem bestimmten Gerichtsbezirk oder ausnahmsweise auch bei einer bestimmten Dienststelle zugesagt werden. Zum Zwecke der bedarfsgerechten Personalausstattung können Zusagen auch für eine Ernennung oder Versetzung an Dienststellen erfolgen, bei denen die Stellenbesetzung im Wege der Ausschreibung erfolglos war oder keinen Erfolg verspricht. Hiermit verbunden werden kann die Zusage einer weiteren Versetzung nach Ableistung einer im Vorhinein bestimmten Dienstzeit.

        Im Hinblick auf weitere Einzelheiten wird auf die Personalgrundsätze des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 11. Dezember 2023 verwiesen. Diese können unter dem Link am Ende des Textabschnitts aufgerufen werden.

        Die sächsische Justiz bietet Ihnen nicht nur verantwortungsvolle, gesellschaftlich bedeutsame und vielfältige Tätigkeiten, sondern auch:

        • eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
        • ein effektives Gesundheitsmanagement,
        • eine im Ländervergleich im oberen Bereich liegende Besoldung,
        • vielfältige Fortbildungsangebote,
        • ein vergünstigtes Jobticket für den ÖPNV.

        Nähere Auskünfte erhalten Sie jederzeit unter den unten aufgeführten Kontaktdaten von Frau Schiertz.

        Kontakt

        Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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