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    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.

    Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.

    Aufgrund eines aktuellen Telefonbetrugsversuchs wird darauf hingewiesen, dass die Aufforderung zur Zahlung von Gerichtskosten ausschließlich schriftlich erfolgt. Bei telefonischen Zahlungsaufforderungen jeglicher Art handelt es sich um Betrugsversuche. 

    Im Eingangsbereich des Amtsgericht Borna finden temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt.

    Alle Besucher werden ähnlich wie am Flughafen einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen.

    Um einen reibungslosen Ablauf der Einlasskontrollen zu gewährleisten und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir um Beachtung folgender Maßnahmen:

    • Rechtsanwälte, Amtsanwälte, Staatsanwälte, Angehörige der Polizei, des Ordnungsamtes, der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe werden gebeten, ihren Dienstausweis bereit zu halten.
    • Mitarbeiter/innen der Presse möchten sich bitte durch einen Presseausweis mit Lichtbild legitimieren
    • Referendare sollten ihre Ausbildungsverfügung und ihren Ausweis bereithalten.
    • Besucher müssen sich darauf einstellen, mitgeführte Gegenstände und Taschen an der Eingangstür vorzuzeigen und durch einen Detektorrahmen zu gehen.
    • Besucher legen ihre Taschen und andere große Gegenstände auf den dafür vorgesehenen Tisch. Alle anderen metallischen Gegenstände, insbesondere Handys, Schlüssel usw. in das auf dem Tisch stehende Behältnis, bevor sie durch den Detektorrahmen gehen.
    • Es wird gebeten, dies bei der zeitlichen Planung Ihres Gerichtsbesuches zu berücksichtigen, damit es insbesondere bei der Teilnahme an Sitzungsterminen nicht zu Verzögerungen kommt.

    Bitte folgen Sie den Anweisungen und Aufforderungen der Justizwachtmeister. Sollte es trotzdem einmal zu Unannehmlichkeiten und Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis.

    Bitte bedenken Sie, dass die Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Borna ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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