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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Amtsgericht Borna ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nähere Informationen zu den Aufgaben der ordentlichen Gerichtsbarkeit erhalten Sie unter dem Link:

Das Amtsgericht Borna erfüllt folgende Aufgaben eines Amtsgerichts in:

  • Familiensachen
  • Zivilsachen (Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
  • Strafsachen
  • Nachlasssachen
  • Betreuungssachen
  • Grundbuchsachen
  • Zwangsvollstreckungssachen

Weitergehende Informationen finden Sie unter »Aufgaben, Zuständigkeit« /»Abteilungen« in dieser Internetpräsentation.

Folgende Aufgaben sind an anderen Gerichten konzentriert:

  • Handelsregister - Amtsgericht Leipzig
  • Insolvenzverfahren - Amtsgericht Leipzig
  • Vereinsregister -  Amtsgericht Leipzig
  • Zwangsversteigerungsverfahren - Amtsgericht Leipzig
  • Zwangsverwaltungsverfahren - Amtsgericht Leipzig
  • Führung der Schuldner- und der Vermögensverzeichnisse - Amtsgericht Zwickau (Zentrales Vollstreckungsgericht)
  • Mahnverfahren - Zentrales Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben mit Sitz in Staßfurt

Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind näher beschrieben unter folgendem Link:

Nähere Informationen des Zentralen Vollstreckungsgerichts erhalten Sie unter dem Link:

Ausführliche Informationen zum Automatisierten Mahnverfahren finden Sie im Themenportal unter »E-Justiz« / »Automatisiertes Mahnverfahren«.

Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundeweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Borna ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

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