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Bereitschaftsdienst

Der Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Chemnitz für den Landgerichtsbezirk Chemnitz ist an arbeitsfreien Tagen von
10:00 bis 12:00 Uhr vor Ort unter der

Telefonnummer:                      0371/453 - 5018
Telefaxnummer:                      0371/453 - 5501

erreichbar.

Darüber hinaus ist der Bereitschaftsdienst an arbeitsfreien Tagen von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr über Mobilfunk erreichbar. An Arbeitstagen ist der Bereitschaftsdienst von 06:00 bis 08:00 und von 17:00 bis 21:00 Uhr bzw. am Freitag von 14:00 bis 21:00 Uhr über Mobilfunk erreichbar.

Die Mobilfunknummer ist am Haupteingang des Amtsgerichts Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einsehbar.

Der Bereitschaftsdienst kann während der vorgenannten Zeiten elektronisch ausschließlich wie folgt erreicht werden:

Elektronische Nachrichten sind immer

  • an das Postfach des Amtsgerichts Chemnitz (govello-1161342401318-000003772) und
  • nur unter folgender Angabe einer Sendungspriorität zu senden:

„Gerichtlicher Bereitschaftsdienst …“ (Zusatz beliebig z. Bsp. „Gerichtlicher Bereitschaftsdienst Betreuungssachen“).

Mit der Sendungspriorität „Eilt“ kann der Bereitschaftsdienst nicht erreicht werden.

Beim Versand der elektronischen Nachricht sollte die Gesamtgröße der Anlagen insgesamt 20 MB nicht übersteigen.

Wartungsmaßnahmen und Störungen, welche zu Verzögerungen bei der Bearbeitung elektronischer Eingänge im Bereitschaftsdienst führen, werden unter www.egvp.de veröffentlicht.

Der Bereitschaftsdienst ist telefonisch zu kontaktieren, sofern keine Rückmeldung zum elektronischen Eingang erfolgt ist.

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Eingänge über das EGVP im Übrigen und den Nachtbriefkasten an den arbeitsfreien Tagen nicht gesichtet werden, sondern erst am folgenden Werktag den jeweils zuständigen Abteilungen zugehen.

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