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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 5000 Euro.
Unabhängig vom Streitwert hat das Amtsgericht unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und - als Familiengerichte - in Kindschafts- und Familiensachen.

In Strafsachen ist das Amtsgericht für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Der Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheidet das Amtsgericht als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.

Weiterhin werden vor dem Amtsgericht Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt und verschiedene Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungs- und Nachlassverfahren bearbeitet.

Außerdem ist das Amtsgericht Chemnitz als zentrales Gericht für die Landgerichtsbezirke Chemnitz und Zwickau in Insolvenz- und Handelsregisterverfahren zuständig. In Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren ist das Amtsgericht Chemnitz ausschließlich für den Landgerichtsbezirk Chemnitz zuständig.

Im nachfolgenden Organisationsplan ist die grobe Struktur der Behörde aufgeführt.

Örtliche Zuständigkeit

Im Justizportal des Bundes- und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht. Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Chemnitz ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

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