Für die Protokollierung von Anträgen ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Diese kann erfolgen:
- per Telefon: 0371/453-5731
- per E-Mail: Terminanfragen@agc.justiz.sachsen.de
(bitte ggf. Terminwunsch mit Datum und Uhrzeit
und Kontaktmöglichkeit angeben) - vor Ort: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2,
09112 Chemnitz
Meldung an Infotheke im Foyer innerhalb der Öffnungszeiten
Im Rahmen der Terminvereinbarung wird mit Ihnen besprochen, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen müssen. So ist gewährleistet, dass Ihnen keine Wartezeiten entstehen und Ihr Anliegen von Seiten der Rechtsantragstelle zügig und vollständig bearbeitet werden kann.
Lediglich in dringenden Fällen/ Eilsachen ist eine Sachbearbeitung auch ohne Termin möglich.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall – insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen – empfohlen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsberatung stattfindet.
Die Rechtsantragsstelle ist nicht zuständig für:
- Sachstandsanfragen zu anhängigen Verfahren
- in Nachlasssachen für die Erteilung des Erbscheins und die Beurkundung einer Ausschlagung
- in Grundbuchsachen für Fragen zur Eintragung und Erteilung von Grundbuchauszügen
- für Anträge in der Fachgerichtsbarkeit (Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgericht)
Bitte wenden Sie sich in vorbenannten Angelegenheiten an die jeweilige Fachabteilung (Tel.: 0371/453-0) bzw. das jeweilige Fachgericht selbst.
Unter dem Link "Link zu Formularen und Vordrucken" können die vorhandenen Antragsvordrucke von allen Fachabteilungen abgerufen werden. Sofern ein passender Vordruck für ihr Anliegen vorhanden ist, kann dieser ausgefüllt bei Gericht eingereicht werden. Eine Vorsprache in der Rechtsantragsstelle ist dann nicht erforderlich.
Für die Beantragung von Beratungshilfe steht ein Onlineportal des Bundesministeriums der Justiz zur Verfügung. Dort kann bereits vorab geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen. Weiterhin wird dort über andere kostengünstige Beratungsmöglichkeiten, sowie den Ablauf der anwaltlichen Beratung informiert. Außerdem besteht die Möglichkeit den Beratungshilfeantrag online auszufüllen. Dabei werden Hinweise und Hilfestellungen zur Verfügung gestellt, welche zur Vollständigkeit des Antrags beitragen sollen. Das Onlineportal erreichen Sie über den nachfolgenden Link.
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem »Pfändungsgericht« stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
In der Vergangenheit wurden dem Amtsgericht Chemnitz vermehrt Fälle gefälschter Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister angezeigt.
Die gefälschten Zahlungsaufforderungen erwecken den Anschein, dass sie seitens des Amtsgerichts Chemnitz, Registergericht, versandt wurden. Die Schriftsätze waren jeweils mit dem Bundesadler (korrekt: Landeswappen des Freistaates Sachsen) versehen. Weiterhin stimmten die angegebenen Kontaktdaten nicht mit der bisherigen Korrespondenz überein.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung/ Zahlungsaufforderung. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die in der vorangegangenen Korrespondenz angegebenen Telefonnummer des Amtsgerichts Chemnitz.
Strafanzeige können Sie ggf. bei jeder Polizeidienststelle oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten.
Tolksdorf,
Präsidentin des Amtsgerichts
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Registerportal der Länder unter folgendem Link:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Chemnitz ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Die Bereiche der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegen keiner Transparenzpflicht.