Aufgaben, Zuständigkeit
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dresden umfasst nur die kreisfreie Stadt Dresden.
Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten erweitert sich die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Dresden für folgende Verfahren:
Verfahren | Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts auf folgende Gerichtsbezirke erweitert: |
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Verfahren der Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzordnung sowie Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister | Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Dippoldiswalde, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau, Meißen, Pirna, Riesa, Weißwasser und Zittau |
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren | Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa |
Verfahren nach dem StaRUG | zentral für den gesamten Freistaat Sachsen |
Örtliche Zuständigkeit
Im Justizportal des Bundes- und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht. Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Dresden ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.