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Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr

In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten
per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen
Kommunikation mit dem Gericht.
Beachten Sie hierfür bitte die Vorgaben des

Elektronisch verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten
Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte
elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts-
und Verwaltungspostfach möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter

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