Nachlassabteilung
Das Nachlassgericht Döbeln - Zweigstelle Hainichen - ist zuständig, wenn der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Döbeln hatte. Ausschlagungserklärungen werden in Amtshilfe für Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im hiesigen Gerichtsbezirk haben, entgegengenommen.
Eine persönliche Vorsprache beim hiesigen Nachlassgericht ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Folgende gebührenpflichtige Tätigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Nachlassgerichts:
Bitte prüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Fall tatsächlich ein Erbschein benötigt wird. Besprechen Sie dies mit dem Kreditinstitut, wo der / die Verstorbene seine / ihre Konten geführt hat. Hat der / die Verstorbene Grundbesitz hinterlassen, wird zur Berichtigung des Grundbuchs ein Erbschein benötigt, sofern kein notarielles Testament oder kein notarieller Erbvertrag vorhanden sind.
Sie möchten einen Erbschein beantragen? Hier finden Sie erforderliche Antragsformulare und Anlagen.
Beachten Sie bitte das anliegende Merkblatt zur Beantragung eines Erbscheins. In diesem sind alle Hinweise sowie erforderliche Unterlagen und einzureichende Urkunden aufgeführt.
Der Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen sind schriftlich per Post einzureichen. Die Einreichung per E-Mail ist unzulässig.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine schriftliche Terminmitteilung unter Angabe der im Termin vorzulegenden Unterlagen.
Formlose schriftliche Ausschlagungserklärungen und die Übersendung von Ausschlagungserklärungen per E-Mail sind unwirksam. Zudem ist die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen (Inland) ab Kenntnis vom Erbfall und dem Berufungsgrund zu beachten!
Die Ausschlagung einer Erbschaft kann vom Amtsgericht und auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite der Bundesnotarkammer.
Die Verwendung des nachfolgenden Formulars hat keinen Einfluss auf den Lauf der Ausschlagungsfrist!
Testamente, welche zuhause verwahrt werden, sind unverzüglich nach Eintritt des ersten Sterbefalls dem zuständigen Nachlassgericht vorzulegen, § 2259 BGB.
Reichen Sie bitte neben dem Originaltestament eine Abschrift der Sterbeurkunde der verstorbenen Person ein.
Sofern nicht bereits aus dem Testament ersichtlich, werden zudem die aktuellen Anschriften aller im Testament genannten Erben benötigt.
Nach erfolgter Testamentseröffnung werden alle im Testament genannten Erben und eventuell vorhandene Pflichtteilsberechtigte schriftlich informiert.
Sofern Sie ein eigenes handschriftliches Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben möchten, so reichen Sie bitte das Originaltestament nebst einer Abschrift Ihrer Geburtsurkunde ein. Zusätzlich wird eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes mit Meldebestätigung benötigt.
Handelt es sich um ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament, werden die oben genannten Unterlagen von beiden Ehepartnern benötigt. Zusätzlich wird um Übersendung einer Kopie der Eheurkunde gebeten.
Die angeforderten Unterlagen werden für die Übermittlung Ihrer Daten an das Zentrale Testamentsregister (Bundesnotarkammer Berlin) benötigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass im Falle Ihres Todes festgestellt werden kann, bei welchen Gerichten Testamente hinterlegt sind, die eröffnet werden müssen.
Amtsgericht Döbeln
Zweigstelle Hainichen
Friedelstraße 4
09661 Hainichen
Zimmer 109, 110 und 113
Öffnungszeiten:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 037207 63
Durchwahlnummern: 222, 137, 130, 128, 124 und 117
Telefax: 037207 63-131
Warnung vor SMS-Betrug
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem »Pfändungsgericht« stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen rund um das Amtsgericht Döbeln.
Sie können hier insbesondere Hinweise zur Zuständigkeit, Geschäftsverteilung, zu Öffnungszeiten oder allgemeinen Fragen erhalten.
Um Ihre Anliegen oder Anträge effektiv bearbeiten zu können, bitten wir Sie, diese möglichst schriftlich oder im elektronischen Rechtsverkehr einzureichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Termine nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung möglich sind. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.
Wir bitten Sie, die angegebenen Servicezeiten und Aktuellen Informationen zu beachten.