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Fachbereiche / Abteilungen

Antragsformulare finden Sie unter Formulare / Vordrucke --> Prozessgericht allgemein

Das Grundbuchamt Dippoldiswalde ist zu den Sprechzeiten persönlich erreichbar.

Es besteht die Möglichkeit Grundbuchauszüge  per E-Mail: gb-auszug@agdw.justiz.sachsen.de zu beantragen.

 

Nachlassabteilung

Termine können Sie telefonisch unter 03504/621336, - 322, -335 oder -341 oder schriftlich vereinbaren.

Für eine Kontaktaufnahme per Mail senden Sie Ihre Nachricht bitte an die folgende Adresse:

Nachlass@agdw.justiz.sachsen.de

Das Nachlassgericht hält montags und donnerstags 9-11:30 Uhr sowie dienstags von 9-11.30 und 13-15 Uhr Termine ab, sodass die telefonische Erreichbarkeit in diesen Zeiten eingeschränkt ist.

Hinweise:

Um die Wartezeiten für die Bürger zu verkürzen, werden Anträge und Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht (z.B. Erbscheinsanträge, Ausschlagungserklärungen und Testamentsrückgaben) nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.

Die Erbausschlagung müssen Sie persönlich zur Niederschrift des zuständigen Nachlassgerichts, Ihres Wohnortgerichts oder eines jeden deutschen Notars erklären. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Die Ausschlagung wird nur wirksam, wenn die Erklärung innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis dem Nachlassgericht zugeht. Eine schriftliche Information durch das Nachlassgericht über den Erbfall ist für den Fristbeginn nicht erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbschaft durch Ihre Erbausschlagung gegebenenfalls Ihren Kindern anfällt. Sollten diese minderjährig sein, müssen sämtliche sorgeberechtigten Elternteile die Erbschaft ausschlagen.

Das Merkblatt zur Erbausschlagung finden Sie unter Formulare/Vordrucke --> Nachlassgericht

Ist ein Testament des Verstorbenen vorhanden, sind Sie verpflichtet, dies beim Nachlassgericht abzugeben.

Bitte reichen Sie das Testament, die Sterbeurkunde und ggf. die Eheurkunde im Original ein.

Die Abgabe ist auf dem Postweg per Einschreiben, durch Einwurf in den Nachtbriefkasten bzw. Abgabe am Einlass des Gerichts möglich. Weiteres wird Ihnen dann nach der Testamentseröffnung, welche ohne Beteiligte erfolgt, schriftlich mitgeteilt.

 

Bitte informieren Sie sich vorab bei Banken, Versicherungen und ähnlichen Instituten, ob ein Erbschein benötigt wird. Für viele Alltagsgeschäfte ist kein Erbschein erforderlich.

Wollen Sie einen Erbschein beantragen, so ist dies nur persönlich bei Gericht oder einem Notar Ihrer Wahl möglich. Bitte nutzen Sie die untenstehenden Formulare, um uns vorab alle notwendigen Informationen mitzuteilen. Dann erhalten Sie anschließend einen Termin zur Aufnahme des Erbscheinsantrags. Wir bitten hierbei um Geduld.

Die Formulare:

Angaben für Erbscheinsantrag (N145)

Formblätter Verwandtschaftsverhältnisse (N122- N 124)

Wertfragebogen mit Ausfüllhinweisen (N120 und N121)

Vollmacht in Nachlasssachen (N140)

Grundbuchberichtigungsantrag

sind zu finden unter Formulare/Vordrucke --> Nachlassgericht.

 

Wollen Sie ein privatschriftliches Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben, so reichen Sie bitte auch Ihre Geburtsurkunde in Kopie ein. Damit im Falle Ihres Todes festgestellt werden kann, bei welchen Gerichten Testamente hinterlegt sind, wird die Hinterlegung in einem zentralen Testamentsregister erfasst. Dafür ist zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person auch die Angabe Ihres Geburtsstandesamtes und der Geburtenregisternummer erforderlich.

Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament, so reichen Sie bitte auch die Eheurkunde in Kopie ein.

Wünschen Sie die Rückgabe eines bereits hinterlegten Testaments, teilen Sie dies vorab schriftlich unter Angabe Ihrer Telefonnummer mit. Wir rufen Sie zurück, um einen Termin abzustimmen.

Sollte ein gemeinschaftliches Testament hinterlegt worden sein, können nur beide Ehegatten gemeinsam das hinterlegte Testament ausgehändigt bekommen.

 

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