Kunstausstellung im Amtsgericht Dippoldiswalde in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugsanstalt Zeithain
Ab 28.01.2025 werden in den Gerichtsfluren des Amtsgerichts Dippoldiswalde Arbeiten des kunsttherapeutischen Kreativzentrums der Justizvollzugsanstalt Zeithain für die Öffentlichkeit zu besichtigen sein. Besucher sind hierzu während der Öffnungszeiten des Amtsgerichts herzlich eingeladen.
Hierzu Direktor des Amtsgerichts Aradei-Odenkirchen:
"Aufgrund meiner früheren dienstlichen Tätigkeit für den sächsischen Justizvollzug ist es mir stets ein Anliegen, die Belange moderner Behandlungsansätze im sächsischen Justizvollzug der Öffentlichkeit näherzubringen. Gerade im Bereich der Kunsttherapie hat das Kreativzentrum der Justizvollzuganstalt Zeithain Modell- und Vorbildfunktion und ist bei Fachleuten im In- und Ausland seither auf großes Interesse gestoßen. Die Ausstellung ist eine willkommene Gelegenheit, beeindruckende Werke von Gefangenen zu präsentieren. Ich danke daher sehr der Leiterin der Justizvollzugsanstalt und dem Leiter des dortigen Kreativzentrums, dass sie mit großem persönlichen Engagement diese Ausstellung ermöglichen."
Allgemeine Hinweise
Für konkrete Anliegen (Beantragung Grundbuchauszug etc.) informieren Sie sich bitte unter dem Menüpunkt Fachbereiche/Abteilungen.
Die Rechtsantragstelle und alle Abteilungen beim Amtsgericht sind für den Publikumsverkehr zu den Servicezeiten geöffnet.
Für eine Vorsprache außerhalb der Servicezeiten beim Amtsgericht ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
Diese kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Bitte bemühen Sie sich auch in eilbedürftigen Angelegenheiten um eine vorherige Terminvereinbarung.
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem »Pfändungsgericht« stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Dippoldiswalde ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege [und Strafverfolgung] unterliegt keiner Transparenzpflicht.