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Zivilgerichtliches Online-Verfahren

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt ein Online-Verfahren für Zahlungsklagen bei Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro. Das Amtsgericht Eilenburg beteiligt sich an diesem Pilotprojekt zum neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahren allerdings ausschließlich für Zahlungsklagen in Fluggastrechtesachen nach der EU-Verordnung 261/2004.

Auf der Website

https://service.justiz.de/geld-einklagen

finden Sie Informationen dazu, wie Sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe an den teilnehmenden Amtsgerichten führen können, und haben die Möglichkeit, online eine Klage zu erstellen. Über den Dienst "Mein Justizpostfach" können Sie die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen. Damit eröffnen Sie das Online-Verfahren.

Auf der Website

https://service.justiz.de/

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie zusätzlich  Informationen dazu, wie man ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe starten kann, zu Gerichtskosten und zur Einrichtung von "Mein Justizpostfach".

Damit ihr Verfahren als Online-Verfahren geführt werden kann, reichen Sie die Klage bitte über das elektronische System ein. Erfolgt die Einreichung auf anderem Wege, wird die Klage als reguläres Verfahren bearbeitet; es gelten dann die allgemeinen Gerichtsgebühren (und nicht die im Online-Verfahren ermäßigten Gebühren). Die Entscheidung muss in diesem Fall den gesetzlichen Formvorschriften genügen; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.  

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Onlinedienste von service.justiz.de an

@ E-Mail

kontakt@service.justiz.de

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