Aufgaben, Zuständigkeit
Das Amtsgericht Freiberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das umfasst die Zivil-, Familien-, Straf-, Betreuungs-, Nachlass- und Grundbuchabteilung.
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z. B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z. B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z. B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Freiberg umfasst die Gemeinden:
Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Claußnitz, Dorfchemnitz, Eppendorf, Flöha, Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Großschirma, Halsbrücke, Leubsdorf, Lichtenberg/Erzgeb., Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Niederwiesa, Oberschöna, Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Reinsberg, Sayda, Weißenborn/Erzgeb.