Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen rund um das Amtsgericht Freiberg.
Sie können hier insbesondere Hinweise zur Zuständigkeit, Geschäftsverteilung, zu Öffnungszeiten oder allgemeinen Fragen erhalten.
Um Ihre Anliegen oder Anträge effektiv bearbeiten zu können, bitten wir Sie, diese möglichst schriftlich oder im elektronischen Rechtsverkehr einzureichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Termine nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung möglich sind. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.
Wir bitten Sie, die angegebenen Sprechzeiten und Zugangshinweise zu beachten.
Am Amtsgericht finden Eingangskontrollen statt, planen Sie daher bitte bei Ihrem Besuch entsprechend mehr Zeit ein.
Gefälschte Kostenrechnungen vermeintlicher Gerichtsvollzieher im Umlauf
Im Freistaat Bayern sind gefälschte Kostenrechnungen bekannt geworden, die vermeintlich von Gerichtsvollziehern stammen. Auch wenn derartige Fälle im Freistaat Sachsen noch nicht vorgekommen sind, wird empfohlen, Kostenrechnungen von Gerichtsvollziehern genau zu prüfen. Nähere Hinweise zu den in Bayern versandten betrügerischen Schreiben finden Sie unter Amtsgericht München - Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Bei Zweifeln an der Echtheit einer Ihnen übersandten Kostenrechnung wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der die Kostenrechnung ausstellende Gerichtsvollzieher tätig ist.
Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken
Es wird im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hingewiesen, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24