Aufgaben, Zuständigkeit
Das Amtsgericht Grimma erfüllt folgende Aufgaben eines Amtsgerichts in:
- Betreuungssachen (*)
- Familiensachen (*)
- Grundbuchsachen (*)
- Nachlasssachen (*)
- Strafsachen (*)
- Zivilsachen (Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (*)
- Zwangsvollstreckungssachen (*)
(*) Nähere Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie im
Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundeweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Grimma ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.
Allgemeine Information und Zuständigkeit
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Alle 25 sächsischen Amtsgerichte verfügen über ein Grundbuchamt. Für das Bergwerkseigentum werden nach der Sächsischen Bergwerkseigentumsverordnung besondere Grundbuchblätter mit der Bezeichnung »Berggrundbuch« geführt.
Zuständigkeit
Ausgehend vom Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist es als öffentliches Buch für die Führung der Grundbücher über Rechtsverhältnisse am Grundstück zuständig. Das Sachenrecht erfordert es, Grundstücke zu erfassen und die an den einzelnen Grundstücken bestehenden privaten Rechte durch das Grundbuch nachzuweisen. Erwerb, Veränderungen und Aufhebung von Eigentum und sonstigen Rechten an Grundstücken bedürfen der Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt, in dessen Gerichtsbezirk das Grundstück liegt, ist für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch örtlich zuständig.
Für die Führung der Berggrundbücher ist gemäß § 21 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung für ganz Sachsen das Amtsgericht Freiberg zuständig.