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Gerichtsvollzieher

Hinsichtlich der Einteilung des Eilt-Dienstes wird festgelegt, dass von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr der für den Bereich zuständige Gerichtsvollzieher nach dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Meißen auch die Aufgaben innerhalb seines Gebietes außerhalb der Geschäftszeiten wahrnimmt. Er/Sie hat in dieser Zeit seine/ihre jederzeitige telefonische Erreichbarkeit für den Dienstvorstand bei dem Amtsgericht Meißen durch Mitteilung einer entsprechenden Telefonnummer sicher zu stellen. Im Verhinderungsfall ist der zuständige Vertreter im Einsatz. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen steht der Eilt-Gerichtsvollzieher in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.

 

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