Gerichtsvollzieher
Aufgaben
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).
Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für
- Zwangsräumungen
- die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
- Zustellungen.
Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.
- Formulare für die Zwangsvollstreckung
- Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung
- Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher
- Hinweisblatt für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
- Aufstellung von Forderungen für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
Geschäftsverteilung der Gerichtsvollzieher
Der Geschäftsverteilungsplan der Gerichtsvollzieher liegt in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle zur Einsicht aus (§§ 10 Absatz 3, 23 Absatz 3 GVO).
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Telefon: +49 3501 765-0