Sprechzeiten
Sie werden gebeten, für alle persönlichen Vorsprachen zunächst telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dies ermöglicht es uns, Ihr Anliegen möglichst umfassend und ohne Wartezeit für Sie zu bearbeiten.
Ausgenommen hiervon sind besonders dringliche Anliegen.
Bitte nutzen Sie für schriftliche Anträge den Tag- und Nachtbriefkasten links neben dem Eingang am Gebäude Marktplatz 1. Dieser wird täglich geleert und ermöglicht die fristgerechte Abgabe schriftlicher Unterlagen.
Das Gebäude Marktplatz 1 ist von Beginn der Gerichtsverhandlungen bis zum Schluss der letzten Gerichtsverhandlung geöffnet.
Es gelten folgende Sprechzeiten:
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr sowie 13:30 - 17:00 Uhr |
| Mittwoch | keine Sprechzeit |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr sowie 13:30 - 15:30 Uhr |
| Freitag | keine Sprechzeit |
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Nur für die Nachlass- und Grundbuchabteilung:
Diese Abteilungen erreichen Sie telefonisch wie folgt:
Grundbuchamt: 03576 / 2847-316
Nachlassabteilung: 03576 / 2847-353
In Nachlasssachen bitten wir Sie im eigenen Interesse, stets einen Termin zu vereinbaren. Terminanfragen können per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden: Nachlass@agwsw.justiz.sachsen.de
Die Bestellung von Grundbuchauszügen kann per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden:
Grundbuchamt@agwsw.justiz.sachsen.de