1.) Warnung vor Betrug bei Beantragung von Grundbuchauszügen bzw. Grundbuchabschriften
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.
Die Bestellung von Grundbuchauszügen kann per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden: Grundbuchamt@agwsw.justiz.sachsen.de.
2.) Warnung vor SMS-Betrug
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem «Pfändungsgericht» stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
3.) Schließung der Zahlstelle
Seit dem 31.08.2025 ist die Zahlstelle des Amtsgerichts Weißwasser geschlossen. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Ansprechpartner nach alternativen Zahlungsmöglichkeiten.
Die notwendigen Sicherheitskontrollen am Eingang können zu Wartezeiten führen; bitte denken Sie daran, wenn Sie das Justizgebäude aufsuchen.
Anträge und Antwortschreiben sowie Belege und Unterlagen können Sie jederzeit einreichen. Dazu steht der Briefkasten am Eingang des Amtsgerichts am Marktplatz zur Verfügung. Formulare und Hinweise finden Sie im Themenportal der sächsischen Justiz unter Formularservice:
Bitte beachten Sie auch unsere folgenden Informationen zu den jeweiligen Abteilungen:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Weißwasser ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.