1.) Warnung vor Betrug bei Beantragung von Grundbuchauszügen
Auf den Webseiten grundbuchauszug-beantragen.com und grundbuch.zentraler-antragsservice.com wird die Möglichkeit angeboten, Anträge auf Grundbuchauszüge entgegenzunehmen. Die Zahlung erfolgt über das Internetportal vermutlich an dessen Betreiber. Die Beantragung des Grundbuchauszuges beim zuständigen Grundbuchamt erfolgt jedoch nicht.
Die Bestellung von Grundbuchauszügen kann per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden: Grundbuchamt@agwsw.justiz.sachsen.de.
2.) Warnung vor SMS-Betrug
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die vermeintlich von einem «Pfändungsgericht» stammen. Darin wird mitgeteilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
3.) Schließung der Zahlstelle
Zum 31.08.2025 schließt die Zahlstelle des Amtsgericht Weißwasser. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Ansprechpartner nach alternativen Zahlungsmöglichkeiten.
Die notwendigen Sicherheitskontrollen am Eingang können zu Wartezeiten führen; bitte denken Sie daran, wenn Sie das Justizgebäude aufsuchen.
Anträge und Antwortschreiben sowie Belege und Unterlagen können Sie jederzeit einreichen. Dazu steht der Briefkasten am Eingang des Amtsgerichts am Marktplatz zur Verfügung. Formulare und Hinweise finden Sie im Themenportal der sächsischen Justiz unter Formularservice:
Bitte beachten Sie auch unsere folgenden Informationen zu den jeweiligen Abteilungen:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Weißwasser ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.