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Akteneinsicht

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Verfahrensbeteiligte senden an das Gericht einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht unter Angabe des Aktenzeichens. Im Übrigen ist ein schriftliches Akteneinsichtsgesuch an die Verwaltung des Arbeitsgerichts Leipzig zu richten. Das gilt auch für die Einsicht in elektronisch geführte Akten.

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