Elektronischer Rechtsverkehr
Hinweis zur elektronischen Kommunikation:
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht.
Ein bei Gericht einzureichendes elektronisches Dokument muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen werden oder signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Insbesondere ist die elektronische Übermittlung verfahrensbezogener Schriftsätze nur über die elektronische Poststelle des Gerichts (EGVP) möglich. Anlagen, die lediglich per einfacher E-Mail an das Gericht gesandt werden, werden nicht zur Akte genommen und müssen ebenfalls auf dem zulässigen Übermittlungsweg eingereicht werden.
Bitte informieren Sie sich auf sachsen.de über die möglichen Formen des elektronischen Rechtsverkehrs. Dies und weitere Hinweise zur eSignatur finden Sie unter:
- Kommunikationswege per ERV Wechsel zu sachsen.de
- eSignatur Wechsel zu sachsen.de