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    Sehr geehrte Bürger*innen,

    herzlich willkommen auf der Internetseite des Arbeitsgerichtes Leipzig.

    Gern möchten wir Ihnen zunächst unser Gericht vorstellen.

    Das Arbeitsgericht Leipzig liegt sehr zentral in der Nähe des Hauptbahnhofs und ist von dort fußläufig in zehn Minuten oder mit der Straßenbahn (eine Haltestelle) zu erreichen.

    In sechs barrierefrei gelegenen Sitzungssälen werden bei uns arbeitsrechtliche Streitigkeiten verhandelt. In der Regel betreffen diese ein konkretes Arbeitsverhältnis. Aber auch kollektivrechtliche Sachverhalte, die z.B. das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber*in zum Inhalt haben, sind Gegenstand unserer Verhandlungen. Sobald bei uns eine Klage oder ein Antrag eingegangen ist, wird mit Ausnahme einiger gesetzlich vorgesehener Fälle kurzfristig zunächst ein Gütetermin anberaumt. Dieser Termin dient der Möglichkeit, eine zeitnahe einvernehmliche Lösung für das aufgetretene Problem zu finden. Lediglich dann, wenn in diesem Gütetermin keine Einigung gefunden werden konnte, wird ein zweiter Termin anberaumt. Während der Gütetermin ausschließlich von zuständigen Richter*innen am Arbeitsgericht geführt wird, verhandeln die Parteien in dem zweiten Termin vor der Kammer. Deshalb wird dieser Termin auch Kammertermin genannt. Der Kammer gehören den Vorsitz führende Richter*innen am Arbeitsgericht sowie zwei ehrenamtliche Richter*innen an, die aus den Kreisen der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen kommen. In diesem Termin wird der Rechtsstreit in der Regel abschließend entschieden.

    Sie sehen sich die Internetseite gerade an, weil Sie sich über uns informieren möchten oder weil Sie demnächst einen Termin bei uns haben? Wir haben versucht, für alle Fälle die für Sie wichtigen Informationen bereitzustellen. Sollten dennoch Informationen fehlen, wenden Sie sich bitte an uns.

    Silke Bussewitz
    Direktorin

     

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.

    Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Arbeitsgericht Leipzig ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

    In Ansehung des elektronischen Rechtsverkehres werden förmliche Zustellungen an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) per elektronischem Empfangsbekenntnis (eEB) nach § 174 Abs. 3, 4 ZPO bewirkt. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet Ihnen eine detaillierte Anleitung zum Umgang mit dem eEB im Newsletter mit der Nummer 48/2017 vom 30.11.2017 an. Gleichzeitig verweisen wir auf das nachfolgende Merkblatt der BRAK zur Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB):

    Die Telefax-Kommunikation mit den Gerichten und Behörden des Freistaates Sachsen ist seit einiger Zeit nur eingeschränkt möglich. Die Ursachen für die auftretenden Probleme liegen weder bei den sächsischen Gerichten und Justizbehörden noch im sächsischen Verwaltungsnetz (SVN). Sie sind grundsätzlich technischer Natur und derzeit nicht lösbar. Die Kommunikationspartner der sächsischen Justiz werden gebeten, anstelle des Telefaxes die zulässigen elektronischen Übertragungswege, etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach, zu nutzen.

    Beachten Sie bitte, dass für ggf. im Internet – die sächsische Arbeitsgerichtsbarkeit betreffend – veröffentlichte Informationen von dritter Seite (z.B. bzgl. Öffnungszeiten der Gerichte, Anschriften und Kontaktdaten) keinerlei Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit besteht. Sofern von dritter Seite unvollständige, falsche oder unrichtige Informationen veröffentlicht werden, wird auch nicht von hier aus deren Berichtigung oder Klarstellung veranlasst.

    Verlässliche aktuelle Angaben können diesem Internetauftritt bzw. dem Amt24-Service-Portal für Sachsen entnommen werden.

    Informationen zu den Berufen und Ausbildungsmöglichkeiten in der Justiz finden Sie hier:

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