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Aufgaben

Rechtspfleger nehmen Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richter - nur dem Gesetz unterworfen.

In folgenden Gebieten sind Rechtspfleger eingesetzt und erledigen u.a. die genannten Aufgaben:

  • Nachlasssachen:
    Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen:
    Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
  • Rechtsantragstelle:
    Aufnahme von Klagen und Anträgen,
  • Handelsregister:
    Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister,
  • Grundbuchsachen:
    Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden),
  • Zwangsvollstreckung:
    Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
  • Kostensachen:
    Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Strafsachen:
    Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.

Neben diesen Aufgaben sind Rechtspfleger auch mit herausgehobenen Tätigkeiten in der Justizverwaltung befasst, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter, Referenten für Haushalts- oder Personalfragen, Bezirksrevisoren oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte.