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Aufgaben

Justizfachwirte arbeiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Neben der Wahrnehmung von Aufgaben in eigener Zuständigkeit werden sie vorbereitend und unterstützend für den Rechtspfleger, Richter und Staatsanwalt tätig. Sie sind erster Ansprechpartner für den rechtsuchenden Bürger.

Zu den Aufgaben einer Justizfachwirtin/eines Justizfachwirtes gehören insbesondere:

  • Anlegung und Verwaltung der Akten,
  • Fertigung von Schriftstücken,
  • Überwachung von Fristen und Terminen,
  • Protokollführung in Gerichtsverhandlungen,
  • Beantwortung von telefonischen und persönlichen Anfragen der Verfahrensbeteiligten,
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
  • Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen,
  • Erteilung von Beschluss- und Urteilsausfertigungen, Vollstreckungsklauseln sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen,
  • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,
  • Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen,
  • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten (z.B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister) sowie Entscheidung über die Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Registern.