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Zuständigkeiten

Für Personalangelegenheiten der Bediensteten der Laufbahngruppe 1 (ehemals einfacher und mittlerer Dienst) ist der jeweilige Leiter der Justizvollzugsanstalt zuständig; für die Bediensteten der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener und höherer Dienst) das Staatsministerium der Justiz.

Versetzungsgesuche in andere Bundesländer bzw. aus anderen Bundesländern werden über den Dienstweg an das Staatsministerium der Justiz weitergeleitet, so dass die weiteren Absprachen zunächst auf ministerieller Ebene geführt werden. Hintergrund dafür ist vor allem, dass nur die Ministerien einen Gesamtüberblick über die Stellensituation und evtl. Umsetzungsmöglichkeiten haben.