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Einführung

Beratungshilfe

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz kann u. a. aufgrund eines Berechtigungsscheins durch einen gewählten Rechtsanwalt oder in einer anwaltlichen Beratungsstelle geleistet werden. Für die Gewährung der Beratungshilfe wird in beiden Fällen vorausgesetzt, dass:

  • es sich um eine rechtliche Angelegenheit handelt,
  • kein laufendes Gerichtsverfahren betroffen ist,
  • der Rechtsuchende bedürftig ist,
  • keine anderen Hilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen und
  • die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.

Genauere Informationen zur Beratungshilfe können Sie im Internet unter Amt24.sachsen nachlesen.

Projekt

Bislang gab es in Sachsen keine anwaltlichen Beratungsstellen. Das Staatsministerium der Justiz hat in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen seit Juni 2009 anwaltliche Beratungsstellen in Sachsen an folgenden Stellen eingerichtet:

  • Amtsgerichte
    • Leipzig
    • Löbau
    • Pirna
  • Arbeitsgericht(e)
    • Chemnitz
  • Rathäuser
    • Bischofswerda
    • Großenhain
    • Limbach-Oberfrohna
    • Neustadt in Sachsen
    • Reichenbach im Vogtland
    • Torgau
    • Zittau
    • Zwickau
  • Ortsämter
    • Dresden (Altstadt)
    • Dresden (Pieschen)

Infolgedessen steht in diesen Orten den finanziell bedürftigen Rechtsuchenden

  • an zentraler öffentlicher Stelle,
  • ohne Termin,
  • ohne Beratungshilfeschein,
  • zu einer festen Zeit,
  • für zwei Stunden in der Woche und
  • kostenlos

ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für die außergerichtliche Rechtsberatung im Sinne einer Erstberatung zur Verfügung. Einfache Sachen können abschließend in der anwaltlichen Beratungsstelle erledigt werden.

Die Orte und Sprechzeiten der anwaltlichen Beratungsstellen sind im nächsten Menüpunkt aufgeführt. An Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres sind die Beratungsstellen geschlossen.